Inkassovollmacht
A&W RedaktionDie Inkassovollmacht ist eine rechtliche Befugnis, die es einem Dritten – in der Regel einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt – ermöglicht, im Namen eines Gläubigers offene Forderungen einzuziehen. Mit der Erteilung einer Inkassovollmacht überträgt der Gläubiger einem Bevollmächtigten das Recht, Mahnungen zu versenden, Zahlungen entgegenzunehmen und – falls nötig – rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Forderung einzuleiten.
Im Gegensatz zur fiduziarischen Abtretung bleibt der Gläubiger bei der Inkassovollmacht im vollen Umfang Eigentümer der Forderung. Das Inkassounternehmen wird von ihm lediglich beauftragt, im Rahmen des geschlossenen Inkassovertrags gegen die Schuldner alle Beitreibungsmaßnahmen einzuleiten, die bis zur restlosen Bezahlung der Forderung erforderlich sind.
Merkmale und Zweck
Rechtsverhältnis: Die Inkassovollmacht basiert auf einem schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Inkassodienstleister. Dabei handelt es sich meist um einen Geschäftsbesorgungsvertrag.
Flexibilität: Der Gläubiger bleibt Eigentümer der Forderung und kann die Vollmacht widerrufen, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist.
Ziel: Die Hauptaufgabe besteht darin, Außenstände effizient und rechtlich korrekt einzutreiben, um dem Gläubiger die Verwaltung und Eintreibung von Forderungen zu erleichtern.
Umfang der Inkassovollmacht
Die genaue Reichweite der Inkassovollmacht hängt von der Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ab. Typischerweise umfasst sie:
das Versenden von Mahnschreiben,
die Aushandlung von Zahlungsplänen,
die Entgegennahme von Zahlungen,
die Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren,
und die Vertretung des Gläubigers vor Gericht in bestimmten Fällen.
Der Bevollmächtigte darf jedoch keine Maßnahmen ergreifen, die nicht ausdrücklich durch die Vollmacht gedeckt sind.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland ist die Inkassovollmacht durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Demnach dürfen nur zugelassene Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte Inkassodienstleistungen erbringen. Inkassounternehmen müssen beim zuständigen Amtsgericht registriert sein und die gesetzlichen Vorgaben einhalten, insbesondere in Bezug auf Transparenz, Gebühren und die Einhaltung der Grenzen zulässiger Forderungsbeitreibung.
Unterschiede zum Forderungsverkauf
Die Inkassovollmacht unterscheidet sich vom Forderungsverkauf (Factoring). Während bei der Inkassovollmacht die Forderung im Eigentum des ursprünglichen Gläubigers bleibt, wird sie beim Forderungsverkauf an einen Dritten übertragen, der dann eigenständig agiert.
Widerruf und Beendigung
Der Gläubiger kann die Inkassovollmacht grundsätzlich jederzeit widerrufen, es sei denn, vertraglich ist ein Ausschluss oder eine Beschränkung vorgesehen. Nach Beendigung der Vollmacht ist der Bevollmächtigte verpflichtet, offene Vorgänge abzuschließen oder dem Gläubiger zu übergeben.
Kritik und Verbraucherrechte
Die Praxis von Inkassodienstleistern steht häufig in der Kritik, insbesondere wegen:
unverhältnismäßig hoher Gebühren,
unzureichender Prüfung der Forderungsgrundlage,
und unangemessenen Druckmitteln gegenüber Schuldnern.
Verbraucher haben das Recht, von Inkassodienstleistern eine detaillierte Aufschlüsselung der Forderung zu verlangen und sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Forderung können sie sich an Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte wenden.