Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Veranstaltungen, bei denen es ausschließlich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) geht, werden nicht für den Fortbildungsnachweis anerkannt. Andererseits: Fortbildungsmaßnahmen, etwa zum Impfen oder zur Prävention, bei denen der fachlich-medizinische Inhalt im Vordergrund steht und durch die dem Vertragsarzt Kenntnisse vermittelt werden, die auch für´s IGeLn nützlich sind, können mit Punkten bedacht werden. Letztendlich entscheidet darüber die zuständige Landesärztekammer auf Antrag des jeweiligen Fortbildungsveranstalters.