Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der ärztlichen Abrechnungen bezieht sich auf den Gesamtfallwert, einzelne Leistungssparten (z.B. diagnostische und therapeutische Leistungen des Hausarztes) oder einzelne Leistungspositionen (z.B. Nr. 03120 EBM). Beschränkt sich die Honorarprüfung auf einzelne Leistungspositionen, muss die Vergleichsgruppe so gewählt werden, dass ihr angehörende Ärzte aufgrund gemeinsamer Tätigkeitsmerkmale einen vergleichbaren Bedarf der zu prüfenden Leistungen haben.