Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Beschäftigt der Vertragsarzt angestellte Ärzte, gegebenenfalls aus einem anderen Fachgebiet, und errichtet er Zweigpraxen, muss der Vertragsarzt eine etwaige Gewerbesteuerpflicht überprüfen. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Einkünften ist die eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit und die persönliche Leitung der Praxis. Empfehlenswert ist es, einen versierten Steuerberater zu Rate zu ziehen.