Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneiversorgung (AVWG)
A&W RedaktionMit dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneiversorgung (AVWG) wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen verpflichtet, für Arzneimittel in verordnungsstarken Anwendungsgebieten Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit (DDD) vorzugeben. Werden diese Vorgaben überschritten, soll dem Vertragsarzt das Honorar gekürzt werden (Bonus- Malus-Regelung). Als verordnungsstarke Arzneimittelgruppen und Leitsubstanzen wurden festgelegt: _ Statine (Simvastatin) _ Selektive Betablocker (Bisoprolol) _ Triptane (Sumatriptan) _ Biphosphonate (Alendronsäure) _ Alpha-1-Blocker (Tamsulosin) _ Selektive Serotoninwiederaufnahmehemmer (Citalopram) Diese gesetzlichen Regelungen können durch Vereinbarungen zwischen KVen und Krankenkassen ersetzt werden, die ebenfalls die Wirtschaftlichkeit verbessern und die gewährleisten, dass Mehrkosten beim Nichteinhalten der vereinbarten Ziele ausgeglichen werden.