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Lexikon

Von einer fiduziarischen, beziehungsweise treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten (Gläubiger) zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, etwa zum Zwecke der Einziehung der Forderung. Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Zedent der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung