Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Entnahme ist ein Begriff aus der Einkommensteuer. Eine Entnahme liegt vor, wenn ein Arzt aus seiner Praxis ein Wirtschaftsgut für sich, für seinen privaten Haushalt oder für andere praxisfremde Zwecke entnimmt. Entnahmen können Geldentnahmen aus der Kasse oder vom Bankkonto sein, Sachentnahmen, zum Beispiel wenn ein bisher in der Praxis genutzter PC nur noch privat genutzt wird, Leistungsentnahmen, zum Beispiel wenn die Praxis-Putzfrau in ihrer Arbeitszeit beim privaten Frühjahrsputz hilft.