Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Das Akkreditiv ist ein vom Grundgeschäft losgelöstes, abstraktes Schuldversprechen. Es ist die schriftliche Zusicherung eines Kreditinstituts, im Auftrag des Schuldners dem Gläubiger einen bestimmten Betrag zu bezahlen, falls der Begünstigte akkreditivkonforme Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreicht.