Abzugsposten
A&W RedaktionAbzugsposten: Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können bei der Einkommensteuer-Erklärung entweder als Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder als Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit abgesetzt werden. Als Abzugsposten kommen in Frage: Arbeitsmittel wie Büromaterial, Computer, Internetanschluss, Fachzeitschriften, Lehrbücher sowie Kosten für das häusliche Arbeitszimmer.