Abschreibung (AfA)
A&W RedaktionDie Abschreibung oder auch „Absetzung für Abnutzung“ (kurz: AfA) erfasst die Wertminderung abnutzbarer Wirtschaftsgüter und ist Teil der steuerlichen Gewinnermittlung. Die Finanzbehörden legen fest, welche Wirtschaftsgüter über welchen Zeitraum abgeschrieben werden müssen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bND). Die bND beträgt zum Beispiel für einen PC drei Jahre, Kartenlesegeräte acht Jahre, Praxismöbel 13 Jahre.
Die Abschreibung, auch bekannt als “Absetzung für Abnutzung” oder kurz AfA, ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Gewinnermittlung. Sie erfasst die Wertminderung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern und wird durch die Finanzbehörden geregelt.
Die bND (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) gibt vor, über welchen Zeitraum ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden muss. Ein Beispiel hierfür wäre ein PC mit einer bND von drei Jahren, Kartenlesegeräte mit einer bND von acht Jahren und Praxismöbel mit einer bND von 13 Jahren.
AfA ist somit ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Gewinns eines Unternehmens. Die Abschreibungskosten mindern den Gewinn und somit auch die Steuerlast des Unternehmens. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass eine zu hohe Abschreibung den Gewinn zu stark mindern kann und somit das Unternehmen in eine Verlustzone bringen kann.
Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der Abschreibung, wie zum Beispiel die lineare oder degressive Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung wird der gleiche Betrag über die Nutzungsdauer abgeschrieben, während bei der degressiven Abschreibung ein fester Prozentsatz des Restbuchwerts abgeschrieben wird.
Insgesamt ist die AfA ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Gewinns und der Steuerlast eines Unternehmens. Eine sorgfältige Planung und Berechnung der Abschreibungskosten kann helfen, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern.