Abrechnung Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen
A&W RedaktionAbrechnung Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen: Die Abrechnung von Impfleistungen wird in Verträgen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der GKV geregelt. Für die Vergütung von Gesundheitsuntersuchungen sollen die Krankenkassen und KVen nach Paragraf 85 Absatz 2 Satz 5 Pauschalen vereinbaren.
Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen bei der Abrechnung im EBM 2000 plus unter Abschnitt 1.7. Für die Berechnung der dort genannten Leistungen sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich.