Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Der Praxisinhaber hat plötzlich ein Geldproblem – ein eher unrealistisches Szenario, meinen Sie? Leider nicht. In meiner 22-jährigen Laufbahn als Praxisberater bin ich sogar häufig mit diesem Problem konfrontiert worden. Obwohl Ärzte und Zahnärzte diversen Statistiken zufolge zu den gut verdienenden Menschen in Deutschland gehören, gibt es immer wieder Phasen, in denen das Geld auch bei ihnen knapp wird. Jetzt mag man sagen, dass das neue Auto dann eben erst in zwei Monaten gekauft werden kann oder der Urlaub sich etwas nach hinten verschieben muss. Aber so einfach ist es nicht, wenn man keine Vorlaufzeit und keine Kontrolle über die Situation hat.

Das ist oft der Fall, wenn plötzlich das Finanzamt anklopft und eine Steuernachzahlung oder eine unerwartet hohe Steuervorauszahlung fordert. Viele Ärztinnen und Ärzte werden davon überrascht, kennen gar nicht den Grund für die „spontane“ Forderung, weil der eigentliche Auslöser schon länger zurückliegt. Allerdings hat das Finanzamt keine Geduld und kurze Fristen. Sie müssen also schnell handeln.

Was bei Forderungen des Finanzamts zu tun ist

Im Akutfall ist akutes Handeln erforderlich. Das kann je nach Sachverhalt, Betrag und finanziellen Möglichkeiten stark variieren. Hier müsste ich mich in Ihren Fall einlesen und dann mit Ihnen situativ schauen, was die richtigen Maßnahmen sind. Als Praxisberater habe ich allerdings einen anderen Ansatz. Ich möchte Ihnen einen Weg zeigen, wie Sie selbst die Kontrolle behalten und nie oder nie wieder in eine solche Situation kommen. Ich zeige Ihnen, wie Sie eine Struktur aufbauen, die Ihnen maximale Transparenz ermöglicht und Sicherheit gibt. Die Lösung ist das sogenannte Kontomodell.

Was passiert mit welchem Geld?

Das Kontomodell verschafft Ihnen Transparenz über Ihre Finanzen. Zunächst haben Sie das Praxiskonto. Alle Einnahmen (Umsatz), wie zum Beispiel das Honorar der KV und der PKV und die Überweisungen der Patienten für individuelle Gesundheitsleistungen, landen auf Ihrem Praxiskonto. Alle Ausgaben (Praxiskosten), wie zum Beispiel Gehälter, Praxisbedarf und Miete der Praxisräume werden direkt vom Praxiskonto bezahlt. Am Ende bleibt der sogenannte Cashflow.

Das zweite Konto im Rahmen des Kontomodells ist das Steuerrücklagenkonto. All Ihre Vorauszahlungen und Nachzahlungen laufen über dieses Konto. Die Faustregel besagt, dass Sie von Ihrem Cashflow ¼ direkt auf das Steuerrücklagenkonto überweisen sollten. Unabhängig davon, wann das Finanzamt zuschlägt, belassen Sie diese ¼ immer auf diesem Konto und verfahren in jedem Monat gleichermaßen. Alle Zahlungen an das Finanzamt werden von dem Konto getätigt. Damit ist sichergestellt, dass immer ausreichend Liquidität für eine Steuernachzahlung da ist.

Damit Sie eine monatliche Transparenz haben, fordern Sie Ihr Steuerbüro auf, Ihnen eine monatliche BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) und am besten auch eine Steuervorschau zu erstellen.

Die restlichen ¾ Ihres Cashflows überweisen Sie auf Ihr Privatkonto. Dieses Geld können Sie für private Zwecke, Urlaub, Freizeit, Versorgungswerk, Lebenshaltung etc. ausgeben. Achten Sie darauf, keine privaten Dinge über Ihr Praxiskonto zu bezahlen. So behalten Sie die bestmögliche Transparenz.

So berechnet man die finanzielle Verteilung

Rechenbeispiel:

Umsatz = 30.000 Euro (KV, PKV, IGeL etc.)
Kosten = 20.000 Euro (Gehälter, Praxisbedarf, Miete für die Praxisräume etc.)
Cashflow = 10.000 Euro

¼ von 10.000 Euro = 2.500 Euro (Überweisung auf das Steuerrücklagenkonto)
¾ von 10.000 Euro = 7.500 Euro (Überweisung auf das Privatkonto)

Wenn Sie diese Vorgehensweise beachten, verhindern Sie, in die Steuerfalle zu tappen und irgendwann urplötzlich viel Geld auftreiben zu müssen, um das Finanzamt zu bezahlen.

PS: Bleiben Sie patientenorientiert und lassen Sie sich dabei helfen, wo Ihre Praxis es braucht (Ihre Patienten tun das ja auch).