Wie Praxischefs mit dem 49-Euro-Ticket punkten können
Melanie HurstEs muss nicht immer mehr Gehalt sein, um seine Mitarbeitenden an die Praxis zu binden. Wer ihnen das Deutschlandticket spendiert, weckt garantiert Begeisterung. Was Ärztinnen und Ärzte dafür bei der Lohnabrechnung beachten sollten.
Zurzeit ist es besonders wichtig, sich als guter Arbeitgeber hervorzutun. Denn der Mangel an qualifiziertem Praxispersonal spitzt sich zu. Bietet der Kollege um die Ecke bessere Arbeitsbedingungen, kann die Kündigung einer guten MFA schnell auf dem Tisch liegen. Aber wie hält man sein Personal? Immer höhere Gehälter? Nein, das muss nicht sein. Es gibt noch andere Wege, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
Eine Möglichkeit sind steuer- und beitragsfreie Sachbezüge. Sie sind für Mitarbeitende, aber auch für Praxisinhaber interessant. „Um 49 Euro netto mehr zu erhalten, müsste eine MFA mindestens 61,25 Euro brutto mehr verdienen. Für den Praxisinhaber wären damit jedoch Mehrkosten von 85,75 Euro verbunden“, erklärt Steuerexperte Martin Fries von Ecovis.
Da lohne es sich, darüber nachzudenken, den Mitarbeitenden zum Beispiel das Deutschlandticket als Jobticket anzubieten. Denn dieser zusätzliche Benefit kostet niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nur 49 Euro.
Was Praxisinhaber bei der Lohnabrechnung beachten müssen
In der Lohnabrechnung sind dafür ein paar Details zu beachten. Eine Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird. In diesem Fall handelt es sich um einen Sachbezug, der im Lohnkonto erfasst und in der Lohnsteuerbescheinigung bestätigt werden muss. Der Arbeitgeber muss außerdem Belege für die erworbenen Tickets des öffentlichen Nahverkehrs aufbewahren.
Der monatliche Zuschuss des Arbeitgebers für das Deutschlandticket kann aber auch steuer- und beitragsfrei erstattet werden, wenn der Arbeitnehmer das Ticket selbst kauft. Auch hier ist es Voraussetzung, dass der Praxischef den Zuschuss zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt. Der Zuschuss muss im Lohnkonto dokumentiert und in der Lohnsteuerbescheinigung bestätigt werden. Als Nachweis müssen die vom Arbeitnehmer gekauften und genutzten Fahrausweise oder entsprechende Belege, wie Rechnungen oder Bestätigungen des Verkehrsträgers, im Lohnkonto aufbewahrt werden. Wichtig: Der Zuschuss darf 49 Euro nicht überschreiten.
Weitere Pluspunkte für das Deutschlandticket
Gut zu wissen: Das Deutschlandticket als Jobticket unterliegt nicht der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge. So können Ärztinnen und Ärzte ihrem Praxisteam das Deutschlandticket zusätzlich zur vollen Ausnutzung der 50-Euro-Freigrenze gewähren. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Deutschlandticket entweder zu einem reduzierten Preis oder kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Was die Praxismitarbeitenden bei ihrer Steuererklärung beachten müssen
Wenn Praxismitarbeitende das Deutschlandticket oder einen Zuschuss dafür steuerfrei erhalten, müssen sie dies bei ihrer Einkommensteuererklärung beachten. Konkret heißt das: Sie müssen ihre Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung kürzen. Denn der steuerfreie Vorteil wird von der Entfernungspauschale abgezogen. Es spielt dabei keine Rolle, in welchem Umfang das Ticket für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
Steuerberater Fries fasst zusammen: „Um das Deutschlandticket steuer- und beitragsfrei anzubieten, müssen Praxisinhaber entsprechende Nachweise in der Lohnabrechnung führen. Dabei sparen sie im Vergleich zu einer herkömmlichen Lohnerhöhung natürlich Kosten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren insgesamt.“