Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Mit kurzfristigen Hilfen und strukturellen Veränderungen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger um 65 Milliarden Euro von der Inflation entlasten. Ihr drittes Entlastungspaket umfasst 19 Maßnahmen, um die erwarteten Preissteigerungen vor allem durch die Energiekostenexplosion zu dämpfen. Von einigen der geplanten Punkte profitieren auch Ärztinnen und Ärzte. Hier ein Überblick der wesentlichen Vorhaben, die Niedergelassene in gewissem Umfang betreffen (Stand: Ende September 2022):

Verschiebung der Tarifeckwerte

Die Bundesregierung will die sogenannte kalte Progression bei der Steuer abbauen. Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs will sie dafür mit Wirkung zum 1. Januar 2023 entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschieben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent würde dann bei 61.972 statt bisher 58.597 € greifen und ab dem Jahr 2024 ab 63.515 € beginnen. Bewusst ausgenommen sind sehr hohe Einkommen von mehr als 277.836 € im Jahr, für die der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent greift.

Abschaffung der Doppelbesteuerung

Rentenbeiträge sollen ab 1. Januar 2023 voll steuerlich absetzbar sein – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden die Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sogenannte Rürup-Renten.

Kindergeld steigt auf 237 €

Um Familien besonders zu unterstützen, wird das monatliche Kindergeld für die ersten drei Kinder auf je 237 € erhöht. Die Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2023. Das bedeutet, es gibt dann 18 € mehr im Monat für das erste und zweite Kind (bisher: 219 €). Und Dreifacheltern erhalten für das dritte Kind monatlich zwölf Euro mehr (bisher: 225 €). Die Regelung gilt für die Jahre 2023 und 2024.

Gas- und Strompreisbremse in Planung

Energiekonzerne machen wegen der hohen Strom- und Gaspreise derzeit „Zufallsgewinne“. Ein Teil davon soll 2023 eine sogenannte Gas- und Strompreisbremse finanzieren. Diese soll für Privathaushalte und kleinere Firmen einen noch zu definierenden Basisverbrauch günstiger machen. Offen war zuletzt noch, wie das Vorhaben genau ausgestaltet werden und ob diese Entlastung für alle gelten soll oder nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze. Zusätzlich ist eine Reduzierung der Netzentgelte von zwei Cent pro Kilowattstunde geplant.

Rechenbeispiele:

So wirken sich die Maßnahmen laut Wirtschaftswissenschaftlern aus

Was bedeutet das dritte Entlastungspaket finanziell konkret für Singles und Familien? Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat im September versucht, die Antworten auf diese Frage anhand von Beispielfällen und den wesentlichen Maßnahmen zu berechnen.

Entlastungen für einen Singlehaushalt in Euro
Bruttoeinkommen im Jahr
Entlastung im Jahr 2023 25.000 50.000 75.000 100.000
Korrektur der kalten Progression 109 242 478 479
Höheres Kindergeld + Kinderfreibetrag 0 0 0 0
Vollständige Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge 69 184 348 397
Entlastung Strompreisdeckel/Netzentgelte 140 140 140 140
Zusammen 318 566 966 1.016

Anmerkung: Abhängig Beschäftigte/r, gesetzlich krankenversichert mit Zusatzbeitrag 1,3 Prozent, zwei Kinder
Quelle: Marco Buschmann, eigene Berechnungen

Entlastungen für eine Alleinverdiener-Familie in Euro
Bruttoeinkommen im Jahr
Entlastung im Jahr 2023 35.000 50.000 100.000 150.000
Korrektur der kalten Progression 134 228 408 932
Höheres Kindergeld + Kinderfreibetrag 432 432 432 564
Vollständige Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge 76 142 292 384
Entlastung Strompreisdeckel/Netzentgelte 308 308 308 308
Zusammen 950 1.110 1.440 2.188
Anmerkung: Abhängig Beschäftigte/r, gesetzlich krankenversichert mit Zusatzbeitrag 1,3 Prozent, zwei Kinder
Quelle: Marco Buschmann, eigene Berechnungen