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Versicherungen

Versicherungen sind nach wie vor die beliebteste Methode, um Angehörige für den Todesfall abzusichern. Mehr als die Hälfte der Deutschen (55 Prozent) hat sich laut Studie für eine Versicherung mit Todesfallsumme entschieden. 38 Prozent setzen eine Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz zur Existenzsicherung der Angehörigen ein. 36 Prozent der Befragten nutzen ihre Kapitallebensversicherung als Absicherung und 26 Prozent eine Risikolebensversicherung. “Die Risikolebensversicherung ist die effektivste Form der Hinterbliebenenabsicherung. Nur sie ermöglicht eine bedarfsgerechte Absicherung zum bezahlbaren Preis”, sagt Silke Barth, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt. “Wie auch immer man für die Hinterbliebenen vorsorgt – die Summe sollte dem Drei- bis Fünffachen des Bruttojahreseinkommens zuzüglich laufender Kredite entsprechen”,

Geldanlage als “sichere Bank”

45 Prozent invetieren – meist zusätzlich zur Versicherung – in Aktien, Fonds, Sparbücher oder Immobilien. Auch das Testament ist für 28 Prozent der Befragten eine Vorkehrung zur Existenzsicherung. Eine Vorsorgevollmacht besitzt fast jeder Dritte (31 Prozent), 18 Prozent haben eine Sorgerechtserklärung getroffen.

Wofür auch immer man sich entscheidet: Es empfiehlt sich, die Vermögensverteilung möglichst frühzeitig zu regeln. Es sollte festgelegt werden, wer wie viel bekommt oder wer das Vermögen Minderjähriger verwaltet. Auch das Sorgerecht lässt sich von Eltern vorab festlegen. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn für diese wichtige Aufgabe mehrere Verwandte infrage kommen.

Ohne Versicherung steigt das Risiko

Laut Studie haben 11 Prozent der Deutschen bisher keine Vorkehrungen zur Existenzsicherung ihrer Familie getroffen. Wer seine Angehörigen allerdings versorgt wissen möchte, sollte seine Versicherungen regelmäßig auf Aktualität überprüfen und zeitnah über Änderungen – zum Beispiel beim Beziehungsstatus – informieren. Sonst besteht das Risiko, dass im Unglücksfall der aktuelle Partner finanziell leer ausgeht. “Bei Versicherungen gilt – unabhängig von dem, was das Testament oder die Erbfolge vorsieht – wer tatsächlich als Bezugsberechtigter beim Versicherer eingetragen ist”, erklärt Silke Barth.

(1) Für die bevölkerungsrepräsentative Studie “Wer, wenn nicht ich? – Verantwortung in Deutschland” wurden im Juni 2016 2.000 Personen ab 18 Jahren befragt.