Durchschnittlicher Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
A&W RedaktionDie Statistik zeigt den durchschnittlichen Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Jahren 1991 bis 2018. Im Jahr 2017 lag der durchschnittliche Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung bei rund 4,2 Prozent.
Die Statistik zeigt den durchschnittlichen Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Jahren 1991 bis 2018. Im Jahr 2017 lag der durchschnittliche Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung bei rund 4,2 Prozent.
Der Krankenstand in Deutschland ist eine Stichtagserhebung, die zu jedem ersten eines Monats erfolgt. Die Krankenkasse ermittelt im Rahmen ihrer Mitgliederstatistik die als arbeitsunfähig gemeldeten kranken Pflichtmitglieder in Prozent der GKV-Pflichtmitglieder insgesamt – ohne Rentner, Studenten, Jugendliche und Behinderte, Wehr-, Zivil- und Dienstleistende bei der Bundespolizei, landwirtschaftliche Unternehmer, Alg II- sowie Vorruhestandsgeldempfänger.
Aus den 12 Stichtagswerten des Jahres wird als arithmetisches Mittel ein durchschnittlicher Krankenstand errechnet. Informationsquelle für eine bestehende Arbeitsunfähigkeit der versicherten Mitglieder / Arbeitnehmer bildet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes.
Der Arzt ist verpflichtet, den Krankenkassen unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben zum Grund der Arbeitsunfähigkeit und der voraussichtlichen Dauer zuzuleiten; nach Ablauf der vermuteten Erkrankungsdauer stellt der Arzt bei Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit eine Fortsetzungsbescheinigung aus.
Das Vorliegen einer Krankheit allein ist für die statistische Erhebung nicht hinreichend, entscheidend ist die Feststellung des Arztes, dass der Arbeitnehmer infolge des konkret vorliegenden Krankheitsbildes an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist.