Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Es ist ein offenes Geheimnis: Der gesetzliche Unfallschutz hat – so Ärzte überhaupt von ihm profitieren – erhebliche Lücken.  Er greift grundsätzlich nur, wenn einer versicherten Person ein folgenschweres Unglück widerfährt. Wer sich hingegen anderweitig verletzt und bleibende Schäden davonträgt, darf auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht hoffen, selbst wenn er dort versichert ist.

Private oder gesetzliche Unfallversicherung?

Vor diesem Hintergrund erscheint eine private Unfallversicherung zunächst sinnvoller. Schließlich ist es fast schon eine Binse, dass die meisten Unfälle im Haushalt passieren. Und auch wer in seiner Freizeit gerne nach draußen geht, Sport treibt oder sonstige actiongeladene Hobbys hat, wird früher oder später überlegen, sich gegen die Folgen privater Unfälle abzusichern.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung wirklich zahlt? Und welche Summen können Ärzte nach einem Unfall erwarten?

Die wichtigsten Fakten:

  • Ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinn liegt nur vor, „wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft“. Als Unfall gilt außerdem, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Bleibende Schäden durch Insektenstiche und Tierbisse (z. B. Borreliose, Malaria) sind in der Regel ebenfalls versichert.
  • Die Unfallversicherung zahlt in der Regel einmalig einen bestimmten Betrag, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide ist. Bei den meisten Gesellschaften lässt sich gegen Aufpreis zudem die Zahlung einer Unfallrente vereinbaren.
  • Wer sich für einen Vertrag interessiert, sollte sich dennoch klarmachen: Das Risiko, nach einem schweren Unfall dauerhaft behindert zu sein, ist vergleichsweise gering. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass gerade mal ein Prozent der Behinderungen in Deutschland auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen sind, während der Löwenanteil auf Krankheiten zurückgeht. Für deren Folgen kommt die Unfallversicherung in der Regel aber nicht auf.

Was ist bei einem Unfallversicherungsschutzvertrag zu beachten?

Wer sein Unfallrisiko dennoch absichern will, muss zudem genau auf die Gestaltung seines Vertrages achten und eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren.

  • Da die Unfallversicherung die Folgen einer Invalidität finanziell abfedern soll, kommt es für die Leistungen entscheidend auf den Grad der Beeinträchtigung an, der zum Beispiel mit dem Verlust eines Körperteils verbunden ist. Die Versicherungsbranche hat deshalb eine Liste, die sogenannte Gliedertaxe, entwickelt. Sie ordnet bestimmten Körperteilen, Sinnesorganen und zum Teil auch inneren Organen für deren Verlust oder dauernde Invalidität feste Prozentsätze zu.
  • Wichtig: Jede Unfallversicherung definiert ihre Gliedertaxe für bestimmte Körperteile selbst. Speziell Ärzte sollten daher unbedingt nach berufsspezifischen Gliedertaxen fragen, die dafür sorgen, dass vermeintlich „weniger wichtige“ Körperteile aufgewertet werden (etwa Finger bei Chirurgen).
  • Idealerweise sollten Ärzte zudem eine sogenannte Progression vereinbaren. Sie bewirkt, dass ein Kunde bei schweren Behinderungen ein Vielfaches der Versicherungssumme erhält. Das ist ratsam, weil auch die Kosten – etwa für behindertengerechte Umbauten – in einer solchen Konstellation extrem ansteigen können.

Fazit:

Ärzte, die viel unterwegs sind, Sport treiben und gerne reisen, sollten über eine private Unfallversicherung nachdenken. Um sich für den Fall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit abzusichern, ist die Police allerdings nur bedingt geeignet. Vielmehr federt sie nur die Mehrkosten einer unfallbedingten Invalidität ab (etwa den Umbau der eigenen Wohnung oder ggfls. der Praxis). Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, ist hingegen auf die Leistungen einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen.

Mehr Infos dazu unter  https://www.arzt-wirtschaft.de/die-berufsunfaehigkeitsversicherung-vollkasko-fuer-das-einkommen/