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Versicherungen

Seit Beginn des Jahres 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Die Beschäftigten können damit verlangen, dass Teile des Gehalts oder der Einmalzahlungen zum Beispiel in Pensionsfonds fließen. Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung, indem er die Beiträge für das Vorsorgekonto zum Teil steuer- und abgabenfrei stellt. So soll das künftig wesentlich niedrigere Niveau der gesetzlichen Rente wieder aufgefüllt werden.

Pensionsfonds: rechtlich eigenständig

Der Pensionsfonds orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern. Rechtlich betrachtet, handelt es sich um einen selbstständigen Versorgungsträger – also eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die entweder als Aktiengesellschaft oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit firmiert. Arbeitgeber können die Ansprüche ihrer Arbeitnehmer auf Pensionsfonds auslagern.

Vorteile der Geldanlage mit dem Pensionsfonds

Bei Pensionsfonds winken hohe Renditen. Denn die Pensionsfonds, die 2002 eingeführt wurden, dürfen – im Gegensatz zu Versicherungen und Pensionskassen – ein größeres Anlagerisiko eingehen. Zum Beispiel durch eine hohe Aktienquote: Sie können sogar ausschließlich in Aktien investieren. Da die Kurse am Aktienmarkt naturgemäß in jede Richtung schwanken, ist der Preis für diesen Anlagetypus ein deutlich höheres Verlustrisiko. Damit die Betriebsrente des Arbeitnehmers auch in solchen Fällen geschützt ist, existieren mehrere Sicherungsmechanismen:

1.    Der Arbeitgeber haftet, wenn die Mindestleistung des Fonds ausbleibt. Garantiert ist das eingezahlte Kapital.
2.    Bei Insolvenz des Arbeitgebers springt der Pensions-Sicherungsverein ein. Die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer sind damit gesichert.
3.    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert die Pensionsfonds.

Einmalige Kapitalauszahlung beim Pensionsfonds möglich

Für den Arbeitnehmer gibt es noch ein weiteres Plus: Er kann über den Pensionsfonds auch Hinterbliebene absichern. Außerdem haben Ihre Angestellten die Möglichkeit, sich zu Beginn der Leistungsphase bis zu 20 Prozent des vorhandenen Kapitals auszahlen zu lassen. Sollten sie Ihre Praxis verlassen, können sie den Anspruch mitnehmen und gegebenenfalls auch privat fortführen.

Als Arbeitgeber wiederum haben Sie die Wahl: Wollen Sie Ihre Verpflichtungen aus anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung umstellen, ist die Umwandlung in eine Pensionsfondszusage steuerneutral möglich.

Tipp: Darüber hinaus können Sie Ihren Angestellten eine Beitragszusage mit Mindestleistung anbieten.

Im nächsten Teil der Serie: die Unterstützungskasse.

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