Betriebliche Altersversorgung: die Direktzusage
Elter ConstanzeDie Direktzusage ist eine Variante der Betrieblichen Altersversorgung und ein Versorgungsversprechen, das Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern direkt geben. Alle Rechte und Pflichten liegen dabei innerhalb des Unternehmens, interessant ist das Angebot vor allem für leitende Angestellte. Aber Vorsicht: Die Leistungen sollten über eine Rückversicherung abgesichert werden.
Die Direktzusage, auch als Pensionszusage bezeichnet, ist eine unmittelbare Versorgungszusage. Das bedeutet: Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem späteren Ruheständler bestimmte Leistungen direkt auszuzahlen. Interessant ist diese Art der betrieblichen Altersversorgung vor allem für leitende Mitarbeiter – zum Beispiel für Ärzte, die in Ihrer Praxis angestellt sind. Diese lassen sich mit einer Direktzusage als Bonus zum Gehalt langfristig an die Praxis binden – zumal die Direktzusage problemlos mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung kombiniert werden kann.
Direktzusage: Rente aus betrieblichen Mitteln
Die Direktzusage ist also eine eigene Betriebsrente Ihrer Praxis. Für Beiträge oder Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. Gezahlt wird sie – je nach Vereinbarung – bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. Die Versorgungsleistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert, der betreffende Angestellte kann aber auch auf einen Teil seines Gehalts verzichten.
Zur Sicherheit: Rückstellungen
Damit die spätere Rentenleistung gesichert ist, müssen Sie Vorsorge treffen, um die Ansprüche zu finanzieren. Steuerlich heißt das: Falls Sie bilanzieren, müssen Sie Pensionsrückstellungen bilden. Gegen das finanzielle Risiko möglicher vorzeitiger Versorgungsfälle sollten Sie sich ebenfalls absichern, um bei Bedarf das erforderliche Kapital garantiert zur Verfügung zu haben.
Pensionssicherungsverein: Schutz gegen Insolvenz
Daher sollten Sie eine deckungsgleiche Versicherung abschließen. Das bedeutet, dass die Höhe der Versorgung sich an den Leistungen der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherung bemisst. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten derartige Rückdeckungsversicherungen an. Außerdem muss der Arbeitgeber die Leistungen gegen eine mögliche Insolvenz über den Pensionssicherungsverein absichern.
Betriebliche Altersversorgung: Vor- und Nachteile abwägen
Der Vorteil dieser Art von betrieblicher Altersversorgung für Ihre Angestellten: Die Leistungen aus einer Direktzusage werden als nachträglicher Lohn eingestuft. Damit sind sie erst im Ruhestand steuerpflichtig. Allerdings eignet sich die Direktzusage aufgrund des relativ hohen Verwaltungsaufwandes in aller Regel nicht für kleinere Arztpraxen. Welchen Weg der betrieblichen Altersversorgung Sie Ihren Mitarbeitern anbieten wollen, sollten Sie im Gespräch mit Ihrem Steuerberater und aufgrund einer detaillierten Analyse herausfinden.
Hier finden Sie die weiteren Beiträge aus der Serie Betriebliche Altersversorgung:
Betriebliche Altersversorgung (Teil 3): der Pensionsfonds
Betriebliche Altersversorgung (Teil 2): die Pensionskasse
Betriebliche Altersversorgung (Teil 1): die Direktversicherung
Betriebliche Altersversorgung (Teil 4): die Unterstützungskasse