Arzthaftpflicht: Leistungen steigen – Unterversicherung droht
A&W RedaktionDie Prämien für die ärztliche Berufshaftpflichtversicherung werden immer teuer, weil auch die Risiken einer Klage in den letzten Jahren gestiegen sind. Und die Spirale dreht sich konstant weiter. Vielen Ärzten droht deshalb akut oder zumindest in naher Zukunft eine gefährliche Lücke in ihrem Versicherungsschutz.
Jedem Arzt kann es passieren, dass der unzufriedene Patient nach einer Behandlung mit Klage droht. Der Niedergelassene bzw. seine Versicherung steht dabei nicht nur für die eigenen Fehler ein, sondern auch für die seiner angestellten Mitarbeiter. Ein Behandlungsfehler kann den Ruin für die eigene Praxis und den Arzt bedeuten, wenn die Deckungssumme seiner Versicherung nicht ausreicht. Wer sich heute für eine Arzthaftpflichtversicherung entscheidet, deren Schutz unter 5 Millionen Euro liegt, hat oft an der falschen Stelle gespart.
Arzthaftpflichtversicherung kostet bis zu 70.000 Euro
Tatsächlich geht die Versicherung zum Teil aber stark ins Geld. Bis zu 70.000 Euro müssen beispielsweise Fachärzte, die operative Eingriffe durchführen, zfür eine Berufshaftpflicht zahlen. Wie hoch die Prämie tatsächlich ist, hängt also von der Tätigkeit und dem damit verbundenen Fehlerrisiko ab. Auch der medizinische Fortschritt, mangelndes Qualitätsmanagement in Kliniken, neue Gesetze und die patientenfreundliche Rechtsprechung wirken sich auf die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung aus.
„Statistisch gesehen muss ein Arzt alle sieben Jahre mit einem Behandlungsfehlervorwurf rechnen“, sagt Dr. Dieter Laum, EX- Präsident des Kölner OLG. Selbst wenn die Zahl der Schadenfälle mal stagniert, bleiben immer noch die Entschädigungen pro Fall, die weiter rasant ansteigen. Experten gehen davon aus, dass etwa jeder Dritte der bundesweit erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe berechtigt ist.
Die Risiken für die Anbieter steigen damit natürlich auch. Einige Versicherer bieten die Sparte der Arzthaftpflicht deshalb gar nicht mehr an. Sie haben sich vom Markt zurückgezogen oder unterbreiten neue Offerten nur mit schlechteren Bedingungen und drastisch erhöhten Prämien. Hochrisikogruppen wie geburtshilflich tätige Gynäkologen oder Chirurgen haben beim Thema Berufshaftpflichtversicherung übrigens ganz schlechte Karten. Ebenso Ärzte, die sich bereits mit einem Haftungsfall herumschlagen mussten. Wenn sie ihre Versicherung nicht gleich verlieren, droht ihnen eine massive Beitragserhöhung.
Leistungen pro Fall steigen enorm
Obwohl die Berufshaftpflicht für Ärzte eine Pflichtversicherung ist und sowohl Arzt als auch Patient Schutz vor finanziellem Schaden sichern soll, schreiben die Berufsverbände keine konkreten Deckungssummen vor. Die Kammern empfehlen indes Mindeststandards bei der Versicherungssumme. Soviel Freiheit ist nahezu fahrlässig: Ärzte haften im Schadensfall mit ihrem Privatvermögen, wenn es keine ausreichend hohe Deckungssummen gibt. Das gilt insbesondere für das Kernrisiko des Arztes, den Personenschaden. Dazu kommt, dass nur selten geprüft wird, ob die Pflicht, eine Arzthaftpflichtversicherung abzuschließen, wirklich eingehalten wurde.
2-Mio-Deckung kann zu wenig sein
Vele niedergelassene Ärzte haben nur eine Arzthaftpflicht mit bis zu 2 Millionen Euro Deckung für Personen- und Sachschäden. Die Versicherung wurde meist zum Berufsstart abgeschlossen und danach nicht mehr angepasst. Die Leistung kann man theoretisch gegen einen Zuschlag aufstocken. Hier sollte sich der Niedergelassene aber nicht darauf verlassen, dass seine Versicherung das empfiehlt, sondern lieber etwa alle 5 Jahre von sich aus eine Überprüfung anregen.
Denn bedenken Sie: Im Extremfall kommen zusätzlich zur Erstattung von Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld noch weitere finanzielle Forderungen gegen den Mediziner hinzu. Selbst lebenslange Renten werden geschädigten Patienten heute häufiger zugesprochen. Daher ist eine Deckungssumme von mindestens drei, besser noch von fünf Millionen Euro sinnvoll.
Wie soll eine Top-Haftpflichtpolice aussehen?
Deckungssumme fürPersonen- und Sachschäden | 5 (+) Mio. € (ohne Begrenzung der Höchstersatzleistung je Person) |
Deckungssumme für Mietsachschäden | 1-2 Mio. € |
Deckungssumme fürVermögensschäden | 200.000 €, ohne Selbstbehalt |
Medizingeräte | beitragsfrei mitversichert, |
Nachhaftungsversicherung | beitragsfrei mitversichert |
Erweiterter Strafrechtsschutz | Kostenfrei mitversichert |
Kündigung im Schadenfall | Nicht möglich |
Privathaftpflicht | Beitragsfrei mitversichert |
Geltungsbereich | Europaweit unbegrenzt,weltweit 1 Jahr |
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und kann eine Beratung/individuelle Berechnung nicht ersetzen.