Was Vermieter bei der Steuererklärung alles absetzen können
A&W RedaktionVermieter haben nicht nur Einnahmen, sondern auch unzählige Kosten. Wir verraten, welche davon sie beim Finanzamt absetzen können.
Kosten, die im Kontext der Vermietung einer Immobilie anfallen, können in der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sind die Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung sogar höher als die Mieteinnahmen, bedeutet das Verlust durch die Immobilie und meist auch eine Senkung der Steuerlast.
Doch was gilt bei Vermietern als Werbungskosten? Hier ein paar Beispiele.
Absetzbare Kosten für die Mietersuche
- Ausstellung eines Energieausweises
- Kosten für das Inserat
- Maklerprovision
Unterhalt der Immobilie
- Grundsteuer
- Müllabfuhr
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Kanalgebühren
- Kabelanschluss
- Wartungsarbeiten an Kanalisation, Dachrinne, Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen
- Wartung oder Reinigung von Feuerlöschern und Rauchmeldern
Beratungs- und Prozesskosten
- Anwalts- oder Prozesskosten bei juristischen Auseinandersetzungen mit Mietern oder Handwerkern
- Kosten für gerichtlich angeordnete Räumung und anschließende Wohnungsreinigung und Renovierung
- Kosten für Steuerberater
Verwaltung
- Büromaterial
- Porto
- Kontoführungsgebühren
- Telefonkosten
- Verwaltungssoftware
- Fachliteratur
- Mitgliedsbeiträge für Haus- und Grundbesitzervereine
- Versicherungen
Fahrten und Aufenthalt
Auch in Zusammenhang mit der Immobilie gefahrene Kilometer, beispielsweise zur Immobilie selbst oder zur Eigentümerversammlung, können steuerlich abgesetzt werden.