Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Die freiwillige Zusatzvorsorge erfolgt bei der Unterstützungskasse dadurch, dass Ärzte auf Teile ihrer monatlichen Bruttovergütung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verzichten. Der Vorteil dieses sogenannten Bruttosparens liegt darin, dass nicht nur der Entgeltverzicht des Arztes in die Altersvorsorge fließt, sondern auch der Teil an Steuern, der ohne Entgeltumwandlung an das Finanzamt geflossen wäre.

Beispielrechnung für Ärzte

Ein Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen von 120.000 Euro würden nach Renteneintritt jährlich 30.000 Euro Versorgungsbezüge aus dem Versorgungswerk erwartet und dazu 9.600 Euro aus der Zusatzversorgungskasse – pro Jahr also insgesamt knapp 40.000 Euro. Im Fall einer Unterstützungskasse würde monatlich auf einen Teil des Bruttogehalts – z.B. 5 %, also 500 Euro – verzichtet. Von diesen 500 Euro monatlich würden normalerweise 238 Euro ans Finanzamt gehen – netto blieben also 262 Euro. Fließt das Geld jedoch in eine Unterstützungskasse, verzichtet das Finanzamt zunächst auf seine Steuereinnahmen. Wird gleichzeitig auf die Auszahlung des entsprechenden Nettogehalts verzichtet, kommt der gesamte Betrag dagegen in einen Altersvorsorgetopf.

Wird eine solche Entgeltumwandlung beispielsweise 18 Jahre umgesetzt, spart der betreffende Mediziner knapp 51.500 Euro Steuern und hat rund 57.000 Euro Eigenbeitrag durch den Verzicht auf einen Anteil des Nettogehalts geleistet. In klassische Versicherungen investiert, kommt so nach 18 Jahren auf Basis des eingesetzten Bruttogehalt-Anteils ein Alterskapital von knapp 112.000 Euro zustande. Davon bleiben dem Arzt im Rentenstand ca. 79.000 Euro. Durch die vorherige Steuerersparnis und die niedrige Versteuerung des Alterskapitals können auf diese Weise unterm Strich rund 19.000 Euro Steuern gespart werden.

Vor- und Nachteile der Unterstützungskasse

Auch wenn man mit einer Unterstützungskasse scheinbar nichts falsch machen kann, gibt es doch einige Fallstricke zu beachten. So kann es sein, dass ein neuer Arbeitgeber die bestehende Unterstützungskasse nicht übernehmen will, weil er eine andere anbietet. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann außerdem möglicherweise Rendite verlieren.

Da die Beiträge für eine Unterstützungskassenversorgung der Höhe nach fast unbegrenzt sind und das Finanzamt die Steuer erst bei der Auszahlung haben will, zählt diese Alternative dennoch zu den attraktivsten freiwilligen Versorgungs-Angeboten. Noch dazu sind die Steuerfreibeträge bei der Pflichtversorgung über die ZVK oder VBL durch die Unterstützungskasse nicht beeinträchtigt. Und da im Fall einer Unterstützungskasse die Wahl zwischen einer Einmalkapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente besteht, können bei der Rente sogar noch mehr Steuern gespart werden.
Mit dem nächsten Teil der Artikelserie wird die vierte Stufe der Altersvorsorgepyramide erreicht – die Möglichkeiten der privaten und staatlich geförderten Altersversorgung. Einen schnellen Überblick gibt es unter www.altersversorgung-aerzte.de.