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Steuern

Es ist ruhig geworden in deutschen Finanzämtern. Zumindest was Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung angeht. Das geht aus einer Umfrage des Handelsblatts unter den 16 Länderfinanzministerium hervor. Zeigten sich 2014 (kurz vor der schwerwiegenden Verschärfung der Regelungen im Jahr darauf) noch fast 40.000 Menschen an und beichteten dem Fiskus ihre Schwarzgeld-Konten im Ausland, verzeichneten die Behörden im Jahr 2018 bundesweit nur noch 1.727 Selbstanzeigen mit Bezug mit Schwarzgeldkonten im Ausland.

Die Selbstanzeige bleibt bedeutsam

Auch wenn massenhafte Selbstanzeigen nicht (mehr) an der Tagesordnung sind: Das Instrument kann sich nach wie vor als ausgesprochen segensreich erweisen, wenn ein Steuerpflichtiger, der (aus welchen Gründen auch immer) unrichtige Angaben zu seinen Einkünften gemacht hat, den Weg zurück in die Rechtschaffenheit sucht.

Ärzte, die sich einer eigentlich strafbaren Steuerhinterziehung bezichtigen, müssen allerdings einiges beachten, um nach einer Selbstanzeige ohne juristische Blessuren davonzukommen.

Nicht nur müssen ihre Angaben unverjährte Steuerstraftaten umfassen und vollständig sein. Auch müssen sie alle Formalia beachten. Wichtig ist es zum Beispiel, dass die Selbstanzeige gegenüber dem richtigen Empfänger, also der zuständigen Finanzbehörde erfolgt. Wer sich hingegen selbst bei der Polizei anzeigt, darf nicht auf Straffreiheit hoffen.

Um über keinen der vielen Fallstricke zu stolpern, sollten Ärzte, die über eine Selbstanzeige nachdenken, im Vorfeld unbedingt einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater konsultieren und sich beraten lassen.

Selbstanzeige: Keine Strafe – aber hohe Kosten

Wer hinterzogene Steuern selbst anzeigt, sollte zudem sicherstellen, dass er genügend Rücklagen hat, um die anfallenden Zahlungen ans Finanzamt zu bestreiten. Der Grund: Die seit 2015 geltenden Regelungen sehen vor, dass Steuerhinterzieher nicht nur alle Gelder ausnahmslos nachzahlen müssen. Sie schreiben auch einen Zusatzbeitrag von zehn Prozent an die Staatskasse vor, wenn der Hinterziehungsbetrag den Betrag von 25.000 € überschreitet. Ab 100.000 hinterzogenen Euro beträgt der Aufschlag 15 Prozent. Bei einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 € erhöht er sich gar auf 20 Prozent.

Welche Kosten eine Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung nach § 371 Abgabenordnung verursacht, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die nachzuzahlenden Summen sind, in welchem Umfang Hinterziehungszinsen anfallen – und wie hoch die Honorare des beratenden Anwalts bzw. Steuerberaters ausfallen.

Schon kleine Fehler kosten die Straffreiheit

Wichtig ist zudem, dass die Selbstanzeige nur dann noch strafbefreiend wirkt, wenn die Einkünfte für die vergangenen zehn Jahre vollständig nacherklärt werden. Außerdem ist eine Selbstanzeige nicht mehr zulässig, wenn die Tat bereits entdeckt ist. Gleiches gilt, wenn bereits Umsatzsteuer-Nachschau oder Lohnsteuer-Nachschau begonnen hat.