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Steuern

Jedes Jahr gehen bei den Finanzämtern über drei Millionen Einsprüche ein. Mehr als zwei Drittel davon winken die Finanzbeamten durch, so die aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums. Gegen die Finanzämter wird aber auch jährlich rund 60.000 Mal geklagt. Ein abgelehnter Einspruch ist dem immer vorausgegangen. Deshalb ist es wichtig, die Sache professionell anzugehen.

Ein Anruf kann genügen

Jeder dritte Steuerbescheid soll falsch sein. Steuerzahler legen das Schriftstück neben ihre eingereichte Erklärung und sehen so, in welchen Punkten das Finanzamt abgewichen ist. Hat der Steuerberater die Erklärung erstellt, übernimmt die Kanzlei diese Aufgabe. Dennoch sollte jeder auch selbst einen Blick auf seinen Steuerbescheid werfen. Bei kleinen oder formalen Fehlern (falsche Adresse) genügt es, den Sachbearbeiter anzurufen und um Korrektur zu bitten. Innerhalb von wenigen Tagen sollte der neue Bescheid dann vorliegen.

Auch sonst kann man mit einem Anruf einiges erreichen. Finanzbeamte lassen mit sich reden. Wer vor dem Finanzamt allerdings von einem Steuerberater vertreten wird, sollte besser nicht selbst aktiv werden. Denn die Finanzbeamten könnten die Parteien gegeneinander ausspielen. Sie gehen dann davon aus, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere unternimmt.

Der schriftliche Einspruch

Führt der informelle Weg nicht zum Erfolg, bleibt der schriftliche Einspruch. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides. Besondere Formalien sind nicht zu beachten. Der Einspruch muss nur gut begründet sein. Genau hier liegt oft ein Problem: Mitunter muss es schnell gehen, weil die Frist abläuft. Dann ist es möglich, die Erläuterung nachzureichen. Das sehen die Finanzämter aber nicht gerne. Denn sie müssen den Vorgang nochmals anfassen. Das kostet Arbeitszeit und ist für beide Seiten eher ineffizient.

Die Folgen eines Einspruchs

Mit einem Einspruch geht der Steuerzahler erst einmal kein Risiko ein.  Er kann später kommentarlos wieder zurückgenommen werden. Es genügt der einfache Satz: „Hiermit nehme ich den Einspruch wieder zurück.“

Ansonsten bleibt der Steuerbescheid offen, bis die Sache geklärt ist. Dies kann sich positiv wie negativ auswirken. Denn falls den Mitarbeitern des Finanzamtes Fehler passiert sind oder falls sie etwas anders als zuvor einschätzen, können sie den Bescheid zum Nachteil des Betroffenen noch ändern. Der Steuerzahler darf im Gegenzug nachträglich Ausgaben geltend machen, wenn er sie vergessen hat.

Wann die Steuer fällig wird

Ein Einspruch schützt zunächst nicht davor, die Steuern erst einmal zahlen zu müssen. Im Normalfall sind sie fristgerecht zu überweisen. Es sei denn, es wird Aussetzung der Vollziehung beantragt. Das birgt allerdings ein gewisses Risiko: Zum einen kann diese schwer zu erreichen sein. Möglicherweise müssen die Steuern bei einem für die Steuerzahler negativen Bescheid später mit Zins nachgezahlt werden.

Die Kosten

Ein Einspruch kostet beim Finanzamt nichts. Sobald allerdings ein Steuerberater ins Spiel kommt, fallen Gebühren für die Beratungsleistung an. Sie richten sich nach der Höhe des so genannten Gegenstandswertes, also dem Teilbetrag der Steuerschuld. Tipp: Um die Aufwendungen in Grenzen zu halten, können Ärztinnen und Ärzte mit dem Experten nach Stundensätzen abrechnen. Das empfiehlt sich besonders, wenn es um einen hohen Steuerbetrag geht.

Mustereinspruch

Betrifft: Steuernummer 123/465/7890                                                                          Datum

Einkommensteuerbescheid 2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die von mir geltend gemachten Aufwendungen für einen Excel-Computerkurs wurden nicht anerkannt.

Ich lege hiermit Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom 26.06.2020 ein, der bei mir am 29.06.2020 eingegangen ist. Ich beantrage die von Ihnen nicht berücksichtigten Aufwendungen für den Excel-Kurs anzuerkennen. Begründung: Dieses Programm nutze ich ausschließlich für berufliche Zwecke. Es liegt eine Bestätigung meines Arbeitgebers für die Notwendigkeit von Excel-Kenntnissen in meinem Aufgabengebiet bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

Erika Mustermann