Überblick in der Arztpraxis: Hat Ihr Steuerberater schon „geliefert“?
A&W RedaktionFrühzeitig auf Kennzahlen bestehen
Die Einflussfaktoren auf die wirtschaftliche Entwicklung der Arztpraxis sind leider arg kurzlebig – jedenfalls, wenn man den Steuerberater einfach agieren lässt. Nur bewusste Planung und das frühe Einfordern von Informationen schützt da vor Überraschungen. Deshalb: Sichern sie sich jetzt den Überblick. Wir erklären, wie es geht.
Leider erhalten viele Niedergelassene erst in der zweiten Jahreshälfte die endgültigen Ergebnisse des Vorjahres. Haben Sie Ihre schon erhalten? Falls nicht, sollten Sie Ihrem Steuerberater dringend mal auf die Finger klopfen. Für Planung und Steuerung des laufenden Jahres ist das allerdings fast schon zu spät. Ist das erste Halbjahr gelaufen, kann oft nur noch reagiert, nicht mehr agiert werden. Einfluss auf Gewinn und Steuerlast sind dann nicht mehr möglich.
Frühzeitig auf Kennzahlen bestehen
Ideal ist es, wenn die Praxis betriebswirtschaftlich so geführt wird, dass spätestens am Ersten des Folgemonats die notwendigen Kennzahlen vorliegen. Dies ist bei entsprechender Absprache mit der Buchhaltung durchaus möglich. Dadurch wird umgehendes Reagieren auf Veränderungen möglich. Mehr noch: Mit den aktuellen Zahlen zum 30. September kann der Rest des Jahres hochgerechnet werden. Damit kann in den letzten Monaten des Jahres noch aktiv entsprechend gehandelt werden.
In den meisten Fällen dürfte 2016 aber ohne solche unmittelbare betriebswirtschaftliche Kontrolle gelaufen sein und 2017 sieht es ähnlich aus. Deshalb: Setzen Sie Ihrem Steuerbüro besser heute als morgen eine Frist von maximal vier Wochen für die Ergebnisrechnung des Jahres 2016. Im kommenden Jahr sollten Sie bereits im Februar entsprechende Einsichten fordern, nur so können Sie das Maximum für sich und Ihre Praxis rausholen.
Dann ist ein Analysegespräch mit dem Steuerberater fällig. Der sollte Vergleichszahlen gleichartiger Praxen bereit haben. DATEV oder NAV-Wirtschaftsdienst können die problemlos liefern. Dann lässt sich auch entscheiden, wann dem Fiskus die Steuererklärung zugehen soll. Sind Steuern nachzuzahlen, sollten Sie die Erklärung möglichst spät abgeben und erst noch entsprechende Rücklagen bilden. Ist der Gewinn deutlich gesunken, sollte möglichst bald eine Anpassung der Steuervorauszahlung erfolgen.
Gezielte Planung des wirtschaftlichen Jahres
Auf Basis der harten 2016er-Zahlen kann schon im ersten Quartal eine gezielte Planung des restlichen laufenden Jahres erfolgen. Dafür bleiben aufgrund der gesundheitspolitischen Unsicherheiten ohnehin noch genügend Fragezeichen. Dennoch ist auch eine „Worst-case-Planung“, also eine Planung, die von der schlechtesten Entwicklung ausgeht, noch weitaus besser, als einfach abzuwarten und das Ergebnis billigend doch geknebelt hinzunehmen.
So wird Agieren, also das gezielte Handeln zur Vermeidung von Katastrophen möglich. Ganz abgesehen davon, dass nur so ein rechtzeitiges Entwickeln von Gegenstrategien möglich wird, weil nur so umgehender Einfluss genommen werden kann.
Wichtige Tipps für die Betriebswirtschaftliche Planung
■ Umgehend Buchhaltung einführen, die die spezifischen Kennzahlen Ihrer Arztpraxis darstellt;
■ Ein- und Ausgaben grundsätzlich bis zum 5. eines Monats an die Buchhaltung geben;
■ Auswertung des Vormonatsergebnisses sollte bis zum 20. des Nachfolgemonats zur Analyse vorliegen;
■ Monat für Monat schwerpunktmäßig einen Ausgabenbereich besonders durchleuchten;
■ Zum 30. September die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben per 31. Dezember hochrechnen;
■ Steuerberater-Termin in der ersten Oktoberwoche, um das vorläufige steuerliche Ergebnis zur Grundlage eventuell noch notwendiger oder sinnvoller Investitionsentscheidungen zu machen.