Ausgaben für die Praxis: Der richtige Zeitpunkt für Investitionen
Elter ConstanzeImmer wieder heißt es: Mit möglichst vielen Ausgaben für die Praxis kann der Arzt optimal Steuern sparen. Und am besten noch vor dem Jahresende in möglichst viele Geräte investieren, um die Steuerlast zu senken. Aber was ist dran am Steuersparmodell Investitionen? Wir sagen Ihnen, wann Sie investieren sollten, mit welchen Ausgaben Sie tatsächlich Steuern sparen und welche besonderen Möglichkeiten es für kleinere Unternehmen wie Arztpraxen gibt.
Die Steuerlast zu gestalten heißt für viele Ärzte gezielt Einfluss auf Einnahmen und Ausgaben zu nehmen. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte werden viele Niedergelassene hier auf Anraten ihres Steuerberaters besonders aktiv. Durch das Zufluss-/Abfluss-Prinzip ist dies für Ärzte, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, möglich. Denn Einnahmen und Ausgaben werden auf diese Weise in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie entstanden sind. Bei den Ausgaben ergeben sich durch die Abfluss-Regel Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken – etwa dadurch, dass größere Investitionen vorgezogen oder Ausgaben ins nächste Jahr verschoben werden.
Investieren, um Steuern zu sparen
Aber Achtung: Manch einer ist versucht, unbedingt zu investieren, nur um Steuern zu sparen. Denken Sie dabei an eine Faustregel: Um einen Euro Steuern zu sparen, müssen Sie (mindestens) drei Euro ausgeben. Daher gilt grundsätzlich: Nur aus Steuerspargründen sollten Sie nie investieren, sondern dies immer aus unternehmerischen Gründen und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten tun.
Bei einer Investition – zum Beispiel in ein teures medizinisches Gerät – sollten Sie sich die Frage stellen, ob dies zu diesem Zeitpunkt notwendig ist. Und ob Sie das Geld dafür haben. Notwendig ist, Ihre Investitionen längerfristig zu planen – sowohl kalkulatorisch als auch finanziell.
Investieren Sie also nicht unüberlegt, nur weil das (Steuer-)Jahr endet, sondern denken Sie genau darüber nach, was Sie für das kommende Jahr planen. Gehen Sie zunächst kalkulatorisch auf Nummer sicher, damit Sie sich die Investitionen tatsächlich von Ihren Umsätzen leisten können.
Rücklagen für Investitionen bilden
Tipp: Bilden Sie in Ihrer Kalkulation zusätzlich Rücklagen für Investitionen – zum Beispiel für den Fall, dass Drucker kaputtgehen oder Sie andere unerwartete Ausgaben haben. Zu solchen Rückstellungen sind Sie als Freiberufler zwar kaufmännisch nicht verpflichtet – aber es hilft Ihnen, so zu kalkulieren, dass Ihre Honorare Unvorhergesehenes abfedern können.
Achten Sie auch darauf, sich Ihre laufenden Kosten nicht schön zu rechnen. Wenn Sie Ihre Ausgaben unterschätzen und dann noch die Einnahmen zu optimistisch kalkulieren, werden Sie kurzfristig auf Ihrem Konto im Minus landen. Rechnen Sie also mit kaufmännischer Vorsicht und erstellen Sie eine Kalkulation für das kommende Jahr. Hier einige Tipps:
– Addieren Sie zu allen Kosten in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder in Ihrer BWA zehn Prozent hinzu. So sind Sie auf der sicheren Seite und kalkulieren nicht zu knapp.
– Bilden Sie Rücklagen für Investitionen, zum Beispiel, wenn Sie die Einrichtung Ihres Wartezimmers erneuern wollen oder planen, modernere medizinische Geräte anzuschaffen. So stellen Sie sicher, dass das Geld für diese Investitionen wirklich vorhanden ist.
– Sprechen Sie mit Ihrer Bank über mögliche Finanzierungsformen und loten Sie die gegenwärtigen Möglichkeiten für Ihre individuelle Situation aus.
Achten Sie insgesamt darauf, dass Sie Ihre Kosten gut managen und die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten:
– Holen Sie mehrere Angebote ein, wenn Sie Aufträge an Dienstleister vergeben – zum Beispiel, um einen Praxisflyer zu erstellen.
– Investieren Sie nur dann, wenn die Ertragslage dies zulässt.
– Verschieben Sie Anschaffungen, die nicht unbedingt notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt, wenn es sonst finanziell eng werden könnte.
– Nehmen Sie Kredite nicht auf, ohne die finanzielle Situation genau durchdacht zu haben; auch Darlehensraten müssen bezahlt werden.
Am sinnvollsten ist es, eine langfristige Investitionsplanung zu etablieren. Diese sollten Sie regelmäßig aktualisieren. Bei der Investitionsplanung werfen Sie einen prüfenden Blick auf alle Gegenstände, die zur dauerhaften Nutzung in der Praxis bestimmt sind. Was ist bereits Bestandteil des Betriebsvermögens? Welche Praxisausstattung wird in den nächsten Jahren benötigt oder muss neu angeschafft oder modernisiert werden? Hier ist vorausschauendes Denken gefragt. Als letzter Punkt der Investitionsplanung spielen die zu erwartenden Kosten eine Rolle. Hier können Sie Ihre Liquidität schonen, indem Sie sich beispielsweise für Leasing-Varianten entscheiden. Auch diese können steuerlich geltend gemacht werden.