Freibeträge lassen sich jetzt auch online eintragen
A&W RedaktionFreibeträge für Werbungskosten mussten beim Finanzamt bisher mit schriftlichem Formular beantragt werden. Das ist jetzt anders: Die Anträge können dem Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden.
Monatliche Steuerlast mindern
Freibeträge zum Beispiel für hohe Werbungskosten wirken sich auf die monatliche Lohnsteuer aus. Sie wird so bereits mit dem monatlichen Gehalt gemindert. Der Arbeitnehmer muss also nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auf eine mögliche Steuererstattung warten.
Freibeträge für Werbungskosten zu beantragen, kann sich also lohnen. So profitieren zum Beispiel Arbeitnehmer mit langen Fahrtwegen zur Arbeit davon. Den Brief ans Finanzamt können sie sich künftig sparen: Die Antragstellung kann nun auch elektronisch erfolgen.
Steuerzahler sollten Benutzerkonto anlegen
«Wer einen digitalen Antrag an sein Finanzamt stellen möchte, sollte sich bei «Mein Elster» einmalig registrieren und ein Benutzerkonto anlegen», empfiehlt Karbe-Geßler. Nach dem Registrierungsvorgang, der etwa eine Woche dauert, kann jeder Arbeitnehmer bequem von zu Hause aus an das zuständige Finanzamt Anträge und Mitteilungen übermitteln.