Dienstfahrrad-Leasing: So sparen Sie Sozialabgaben und Fehltage
A&W RedaktionEin Dienstfahrrad für Mitarbeiter ist nicht nur für die Belegschaft attraktiv. Auch ärztliche Arbeitgeber profitieren, wenn sie ihren Angestellten einen Drahtesel für den Weg zur Praxis zur Verfügung stellen.
Klimabewusst. Figurfreundlich. Günstig. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, tut Gutes für sich und die Umwelt und ist – zumindest in großen Städten – meist schneller unterwegs als Auto- oder ÖPNV-Nutzer. Wohl auch deshalb legt inzwischen jeder zehnte Arbeitnehmer seinen Arbeitsweg mit dem Drahtesel zurück. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. In der Pandemie dürfte die Quote noch einmal gestiegen sein.
Auch Arbeitgeber profitieren vom Dienstrad
Doch nicht nur für die Pendler selbst ist das Rad das Verkehrsmittel der Wahl: Auch Arbeitgeber profitieren, wenn sich Mitarbeiter regelmäßig in den Sattel schwingen. Einer Studie zufolge sind Arbeitnehmer, die ganzjährig mit dem Rad zur Arbeit kommen, pro Jahr etwa ein Drittel weniger krank. Entsprechend gehen Unternehmen inzwischen oft dazu über, statt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad anzubieten. Auch für Ärztinnen und Ärzte kann sich ein solches Modell lohnen. Praxisinhaber präsentieren sich nicht nur als klimabewusste Arbeitgeber, sondern können das Fahrrad – im Rahmen der berufsrechtlichen Grenzen – auch als Werbefläche nutzen. Bei der Finanzierung sind der Kreativität (fast) keine Grenzen gesetzt.
Dienstfahrrrad-Leasing im Trend
Denkbar ist zum einen, dass der Arzt bzw. die Ärztin das Dienstrad kauft und Mitarbeitern zur Verfügung stellt. In der Praxis häufiger anzutreffen ist jedoch das sogenannte Dienstrad-Leasing. Auch hier sind zwei Konstellationen denkbar: Der Chef least das Dienstfahrrad und übernimmt die Leasingraten komplett oder aber er teilt sich die Raten mit dem betreffenden Arbeitnehmer.
Beide Gestaltungen bieten finanzielle Vorteile. In der ersten Variante können Ärztinnen und Ärzte die Raten vollends als Betriebsausgaben ansetzen. Variante zwei funktioniert als sogenannte Gehaltsumwandlung. Das heißt, das Bruttogehalt des Beschäftigten wird um die übernommene Leasingrate gekürzt. Davon profitieren am Ende beide Seiten, denn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Praxischef zahlen dann dank des geringeren Bruttogehalts des Arbeitnehmers weniger Sozialabgaben.
Solche Leasingverträge laufen in der Regel 36 Monate, am Ende können Praxisinhaber das Rad entweder kaufen oder gegen ein neueres Modell eintauschen.
FAHRRAD MIT RÜCKGABERECHT |
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Wer Fahrräder least, statt sie zu kaufen, hat vergleichsweise niedrige monatliche Kosten und profitiert davon, dass über den Leasingvertrag auch Versicherungsfragen mit geregelt werden können. Weiterer Vorteil: Die Räder lassen sich zurückgeben, wenn ein Mitarbeiter die Praxis verlässt. Der Arzt bleibt also nicht auf alten Drahteseln sitzen. |