Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

In der Vergangenheit waren Betriebsprüfungen bei Heilberuflern nicht unproblematisch, sie konzentrierten sich aber überwiegend auf die Ausgabenseite und materielle Fragen, die dabei auftauchten. Durch verschiedene Skandale, z.B. um die Hormonspirale, rückt die Einnahmenseite stärker ins Blickfeld der Prüfer als das bislang der Fall war. Daneben sorgen die Aufsichtsinstanzen der Finanzämter für erheblichen Prüfungsdruck. So hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) bereits in seinem Jahresbericht 2016 festgestellt, dass eine „systematische Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht von Ärzten durch die Finanzämter in zu vielen Fällen unterbleibt.“

Zwei Problemfelder für niedergelassene Ärzte

Daraus ergeben sich zwei Problemfelder: Zum einen geht es um den Nachweis der vollständigen und richtigen Aufzeichnung von Einnahmen. Hierzu untersucht der Prüfer die Einnahmequellen des Arztes/ Zahnarztes. Hierbei kommt der Organisation der EDV in der Arztpraxis erhebliche Bedeutung zu. Die Folge aus einer unvollständigen Dokumentation ist, dass der Prüfer fehlende Einnahmen vermutet, die er im Wege der Hinzuschätzung würdigt. Das heißt, ein organisatorischer Fehler führt zu Steuerzahlungen für Honorare, die man überhaupt nicht verdient hat.

Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung als Steuerfalle

Zum anderen wird der Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung zu einem Stolperstein und zu einer Steuerfalle. Nicht bekannt ist, dass Ärzte und Zahnärzte – wie alle anderen Unternehmer auch – umsatzsteuerpflichtig sind. Sie sind mit ihren ärztlichen Leistungen aber auch umsatzsteuerbefreit. Nun gibt es bereits seit 2004 – damals noch durch Rechtsprechung – und spätere Gesetzesänderungen die Notwendigkeit, zwischen eigentlichen ärztlichen Leistungen und Präventivbehandlungen sowie Wahlbehandlungen zu unterscheiden. Das Thema Individuelle Gesundheitsleistungen ist hinlänglich bekannt. Sich aber nur auf diese Frage zu konzentrieren, greift zu kurz. Der Arzt/Zahnarzt beansprucht eine Steuervergünstigung, nämlich die Befreiung von der Umsatzsteuer und ist deshalb nachweispflichtig. Das trifft alle Einnahmen gleichsam.

Besonders problematisch ist hierbei, dass sich der Arzt/Zahnarzt dabei zusätzlich im Spannungsfeld berufliche Verschwiegenheit einerseits und Datenzugriff bzw. Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung andererseits befindet. Verweigert der Arzt mit Hinweis auf die Verschwiegenheitsverpflichtung die Einsicht in seine Unterlagen, zahlt er ggfs. Umsatzsteuer auf seine befreiten Honorare. Das ist besonders bitter, weil sich hier besonders hohe Nachzahlungsbeträge ergeben, die nicht nur für den Prüfungszeitraum, sondern auch auf die Zeit danach anfallen.

Vertragsärzte haben weniger zu befürchten

Die Ärzte und Zahnärzte sind von den beschriebenen Themen unterschiedlich betroffen. Wer überwiegend seine ärztliche Leistung über die Kassenärztliche Vereinigung bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung abrechnet, hat weniger zu befürchten. Dabei trifft es die Zahnärzte grundsätzlich härter, da sie durch die Eigenanteile der Patienten mehr Einnahmen außerhalb der KZV-Vergütung haben. Problematisch wird es, wenn die Abrechnung der Privatpatienten in eigener Regie erstellt wird und/oder wenn es in nennenswertem Umfang Selbstzahler gibt.

Fazit:

  • Außenprüfungen werden zukünftig häufiger anfallen als das in der Vergangenheit der Fall war.
  • Die Prüfer haben durch ihre technische Ausrüstung schnelleren und tieferen Einblick in die Vorgänge der Praxis.
  • Formale Mängel können zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.
  • Das Streitpotential wächst und verursacht ebenfalls höhere Prüfungskosten.

Durch eine optimierte Organisation vermeidet man nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern auch hohe Beratungskosten während der Prüfung.
Sieht man diese Zahlungen als Einsparpotential, wird der Titel dieses Beitrages auch klar. Gut vorbereitet, vermeidet (spart) man hohe Steuernachzahlungen.

*Der Autor Christian Stoffel: Christian Stoffel ist Diplom-Volkswirt, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Wirtschaftsmediator der owamed AG Steuerberatungsgesellschaft. Als Vorstand liegen seine Beratungsschwerpunkte in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen, Freiberuflern sowie in der Sanierung von Arzt- und Zahnarztpraxen, als auch in der Beurteilung der Erfolgsaussichten von Existenzgründern. Ferner berät er in Fragen der Nachfolge und der damit verbundenen individuellen Vermögensübertragung bei der Weitergabe von mittelständischen Unternehmen. Als Spezialist in Fragen der elektronischen Datenverarbeitung zählt ebenfalls die Planung und Überwachung langfristiger Liquiditäts- und Vermögensaufbauprozesse sowie die Erarbeitung individueller EDV-Konzepte zu seinem Themenschwerpunkt.