Das bedeuten die Steuerpläne der GroKo für niedergelassene Ärzte
A&W RedaktionDer Koalitionsvertrag ist ausgehandelt. Wenn alles nach Plan läuft, stehen im Gesundheitswesen verschiedene Maßnahmen an. Vor allem der Pflegenotstand in Krankenhäusern und Altenheimen soll bekämpft werden. Doch auch für Praxisinhaber und angestellte Heilberufler stehen Änderungen an.
Die neue GrKo hat angekündigt, den Pflegenotstand in Deutschland zu bekämpfen. 8.000 neue Fachkräfte für Behandlungspflege in Krankenhäusern und Altenheimen sollen zusätzlich eingestellt und durch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden. Allerdings ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein: Der Paritätische Gesamtverband schätzt den Zusatzbedarf auf 100.000 Stellen. Auch fehlt es keinesfalls an ausgeschriebenen Stellen, sondern auch jetzt schon vielerorts am verfügbaren Fachpersonal.
Schlechte Bezahlung schreckt ab
Schuld für den Fachkräftemangel ist die schlechte Bezahlung. Dem möchte die Große Koalition entgegenwirken, in dem sie die Tarifverträge künftig flächendeckend anwenden und die Tariflöhne bundesweit angleichen lässt.
Ärzte zahlen mehr für Krankenversicherung der Mitarbeiter
Neues gibt es für auch bei den Lohnnebenkosten – wenn auch, aus Sicht von Praxisinhabern, keine guten: Zwar soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent sinken, wovon sowohl Beschäftigte als auch Chefs profitieren. Dennoch müssen Ärzte wohl in der Regel mehr bezahlen: Grund: Die neue GroKo will die paritätische Finanzierung in der Krankenversicherung wiederherstellen – dabei hatten sie erst 2015 Abstand von diesem Modell genommen.
2015 nämlich hatten drei Parteien beschlossen, den Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung aus einem festen allgemeinen Beitragssatz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammenzusetzen. Der feste Satz, 14,6 Prozent, wird derzeit (noch) paritätisch finanziert, also je zur Hälfte von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern. Die Zusatzbeiträge (sie schwanken derzeit zwischen 0,6 und 1,7 Prozent bei bundesweit geöffneten Kassen) müssen die Versicherten alleine schultern.
Künftig sollen sich Chef und Beschäftigter wieder alle Kosten hälftig teilen.
Den neuen alten Koalitionspartnern wird derzeit vieles vorgeworfen. Zum Beispiel, dass sie die digitale Zukunft Deutschlands nicht geregelt haben. In dieser Allgemeinheit ist das nicht zutreffend. Immerhin haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung auch zur Steuervereinfachung zu nutzen. Zudem wollen die Parteien die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen. In diesem Zusammenhang ist sogar ein ganz konkretes Ziel formuliert: Bis zum Veranlagungszeitraum soll es vorausgefüllte Steuererklärungen für alle Steuerpflichtigen geben.
Die Sache mit dem Soli
Nicht nur das Erstellen der Einkommensteuererklärung soll einfacher werden: Für den einen oder anderen Bürger könnte auch deren Inhalt Anlass zu (ein bisschen) Freude geben: Zwar bleibt der Soli zumindest den Besserverdienenden bis auf Weiteres erhalten. Die anlässlich der Wiedervereinigung eingeführte Abgabe von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer soll aber wenigstens für kleine und mittlere Einkommen entfallen.
Genaue Zahlen sind noch nicht zu haben, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass ab einem Bruttoeinkommen von etwa 70.000 Euro weiterhin gezahlt werden muss.
Neuauflage des Baukindergelds
Freuen dürften sich vor allem manch jüngere Kollegen über die geplante Wiedereinführung der Eigenheimzulage. Um Familien den oft steinigen Weg ins eigene Haus zu erleichtern, will sich der Staat pro Jahr mit 1.200 Euro pro Kind an den Finanzierungskosten beteiligen. Die Förderung läuft zehn Jahre, also so lang, wie ein klassisches Hypothekendarlehen.
Geld erhalten sollen alle Familien, die bis zu 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben. Da es pro Kind außerdem einen Freibetrag von 15.000 Euro gibt, darf eine Familie mit zwei Kindern ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 105.000 Euro haben und kann trotzdem noch Zuschüsse abgreifen. Diese Summe entspricht laut Berechnungen der FMH-Finanzberatung einem Jahres-Brutto von 120.000 oder einem Nettoeinkommen von 6.000 Euro pro Monat.