Betriebsprüfung: Hohe Nachforderungen vom Finanzamt sind die Regel
Marzena SickingKündigt sich der Betriebsprüfer an, wird es für Betroffene meistens teuer: In drei von vier Fällen fordert das Finanzamt anschließend Steuern nach. Das ist eines der Ergebnisse der Studie „Betriebsprüfung 2018“, der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC).
Betriebsprüfungen dienen dazu, die rechtmäßige Steuer zu erheben. Allerdings führen sie regelmäßig auch zu erheblichen Mehrbelastungen der Betroffenen, teils in Millionenhöhe. Laut der aktuellen Studie müssen drei von vier Unternehmen bzw. Freiberufler nach der Prüfung mit hohen Nachforderungen durch das Finanzamt rechnen.
Außerdem belegt die Studie, dass das Klima bei der Betriebsprüfung insgesamt rauer wird. Im Vergleich zur Betriebsprüfungsstudie von 2015 ist dies eine deutliche Verschlechterung. Damals beschrieben noch 49 Prozent die Zusammenarbeit mit dem Betriebsprüfer als „freundschaftlich-entspannt“.
Klassiker-Themen: Rückstellungen, Anlage- und Umlaufvermögen, Bewirtung
Wer sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten will, sollte Rückstellungen, Anlage- und Umlaufvermögen, Bewirtungskosten, aber auch die Umsatzsteuer im Auge behalten. „Insbesondere bei den Ertragssteuern beschäftigt sich die Betriebsprüfung häufig mit Standardthemen“, erklärt Dr. Arne Schnitger, Partner und Steuerberater bei PwC in Deutschland.
Rückstellungen sind dabei das Thema mit der größten Relevanz bei der Prüfung. Auch die Bewertung von Anlage- oder Umlaufvermögen führt der Studie zufolge häufig zu Anpassungen. Signifikant gestiegen ist laut Studie die Relevanz der Umsatzsteuer.
Sagten in der Vorgängerstudie von 2015 noch 40 Prozent der befragten Unternehmen, dass es bei ihnen eine oder mehrere Betriebsprüfungen mit Umsatzsteuerbezug gegeben habe, bestätigten dies bei der aktuellen Befragung insgesamt 72 Prozent.
Finanzverwaltung treibt Digitalisierung voran
Ein weiteres Studienergebnis: Die Prüfung der Umsatzsteuer erfolgt inzwischen häufiger „systemisch“ – nur noch 21 Prozent der Betroffenen gaben an, mittels Belegprüfung geprüft worden zu sein. „Der Rückgang der Belegprüfung ist ein klares Indiz dafür, dass die deutsche Finanzverwaltung die Digitalisierung der Umsatzsteuer und ihrer Prüfung forciert“, sagt David Koisiak, Senior Manager Indirect Tax bei PwC in Deutschland.