Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Die Kosten für langlebige Wirtschaftsgüter müssen Praxisinhaber normalerweise abschreiben. Das bedeutet, dass die Ausgaben für die Praxis steuerlich über mehrere Jahre verteilt werden. Was aber ist mit den Gegenständen, die sich schnell verbrauchen und/oder deutlich günstiger sind?

Wenn ein Arzt Karteimappen; Masken oder Desinfektionsmittel für die Praxis kauft? Also Gegenstände, die schnell aufgebraucht sind? Diese bewertet das Finanzamt tatsächlich anders, als z.B. die Anschaffung eines neuen Ultraschallgeräts, das über mehrere Jahre genutzt wird. Statt die Kosten über Jahre hinweg abzuschreiben, kann der Praxisinhaber die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) deutlich einfacher in die steuerliche Gewinnermittlung einbringen.

Um dabei keine Fehler zu machen, gilt es aber, ein paar wichtige Fragen vorab zu klären.

Was genau sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Damit ein Wirtschaftsgut als GWG zu werten ist, muss es
• selbstständig nutzbar,
• beweglich und
• abnutzbar sein.

Typische geringwertige Wirtschaftsgüter sind Kleinmöbel, Datenträger, kleinere Instrumente, Laborbedarf oder Schutzausrüstung. Wichtig ist zudem, dass die Anschaffungskosten den Betrag von maximal 1000 Euro nicht übersteigen. Relevant ist dabei die reine Nettosumme ohne Umsatzsteuer. Ob der Arzt vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Wie werden GWG steuerlich geltend gemacht?

• Bis 250 Euro können Praxisinhaber eine Sofortabschreibung vornehmen. Das verschlankt nicht nur die Buchhaltung, sondern wirkt sich auch unmittelbar gewinn- und steuermindernd aus.

• 250,01 Euro bis 800 Euro: In diesem Preissegment können Ärzte wählen, ob sie eine Sofortabschreibung vornehmen oder einen Sammelpool bilden, um eine Poolabschreibung vorzunehmen (dazu später mehr).

800,01 Euro bis 1.000 Euro: Anschaffungen in dieser Preiskategorie gehören zwar streng genommen nicht mehr zu den GWG. Doch auch hier besteht ein Wahlrecht, ob der Praxischef eine Poolabschreibung oder eine Regelabschreibung vornehmen will.

Wie funktioniert die Poolabschreibung?

Der Arzt bildet bei diesem Verfahren zunächst einen Sammelposten. Er fasst sämtliche innerhalb eines Geschäftsjahres angeschafften GWG mit Anschaffungskosten von 250 bis 1.000 Euro netto zusammen. Dieser Pool lässt sich dann über fünf Jahre hinweg linear abschreiben. Wenn sich am Poolbestand etwas ändert (etwa, weil eine GWG vorzeitig veräußert wird), hat das keine Auswirkungen.

Dieses Verfahren lohnt sich vor allem, wenn ein Arzt besonders viele Ausgaben zwischen 800,01 und 1000 Euro hatte. Ansonsten ist die Sofortabschreibung meist die vorzugswürdige Methode, da sie schneller liquide Mittel freisetzt.

Wichtig: Ein Praxisinhaber, der sich entscheidet, für ein Geschäftsjahr die Methode der Poolabschreibung zu nutzen, muss alle innerhalb dieses Geschäftsjahres erworbenen GWG zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto in den Sammelposten aufnehmen. Das Wahlrecht für die Behandlung von GWG mit einem Netto-Anschaffungswert zwischen 250 bis 800 Euro (und damit die Möglichkeit der Sofortabschreibung) entfallen in diesem Fall.

Mehr zum Thema Abschreibung von Praxisgeräten finden Sie hier: https://www.arzt-wirtschaft.de/praxis/buchhaltung/abschreibung-wie-geht-das/