10 Fehler, die Ärzte bei ihrer Steuererklärung vermeiden sollten
A&W RedaktionSie kommt so sicher wie der Sturm im Herbst – die Steuererklärung. Und so wie ein Orkan können Fehler beim Ausfüllen der Formulare beträchtliche Schäden hinterlassen. Mit den richtigen Tipps und Tricks bekommen Sie allerdings eine schöne Summe Ihrer Steuer erstattet.
Mit etwas Geschick und einigen (legalen) Tricks lässt sich die Steuerbelastung auch bei Gutverdienern deutlich reduzieren. Im besten Fall bekommt der Arzt sogar noch etwas raus. Denoch schieben die meisten Menschen die Steuererklärung bzw. das Heraussuchen der Unterlagen bis zum letzten Moment vor sich her. Vor allem, wer sich selbst an das Ausfüllen der Formulare wagt, macht schnell Fehler.
Ein versäumter Termin, eine verschlampte Quittung oder auch nur das Verrutschen in einer Zeile der Steuererklärung können allerdings teure Folgen für den Steuerzahler haben. Wir haben für Sie eine Übersicht der schlimmsten Fehler bei der Steuererklärung zusammengestellt.
Einträge an der falschen Stelle
Kleiner Fehler – große Wirkung: In der Steuererklärung kann man schnell mal eine Zeile verrutschen, die Auswirkungen dieses kleinen Patzers können aber ganz schön was ausmachen. Denn wenn die Angabe an dieser Stelle falsch ist, kann es passieren, dass das Finanzamt den Wert einfach rausstreicht.
Sie geben Geld aus, um Steuern zu sparen
Die Anschaffung eines neuen Regals oder eines Computers wirkt sich steuerlich nicht zu 100% aus, sondern nur in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes, der maximal bei 45% liegt. Angenommen der Arzt hat ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro und sein Grenzsteuersatz beträgt 45%. Dann mindert sich bei einer Anschaffung in Höhe von 1.000 Euro seine Steuer deshalb nur um ungefähr 450 Euro.
Rechnungen bar zahlen
Für die Steuer gilt immer, dass alle Ausgaben auch klar nachweisbar sind. Das Essen kann durchaus mit entsprechendem Bewirtungsbeleg bar bezahlt werden. Doch Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel eine Putzfrau lassen sich nur von der Steuer absetzen, wenn die Rechnung per Überweisung bezahlt wird.
Bankverbindung falsch angeben
Sie haben Ihre Steuererklärung in liebevoller Kleinstarbeit erstellt, an das Finanzamt geschickt und freuen sich nun auf eine satte Steuererstattung – aber nichts passiert… Vielleicht haben Sie einen Zahlendreher bei Ihrer Bankverbindung oder sogar die Bank gewechselt? Das kann der Grund sein, warum die Überweisung nicht ankommt. Da lässt das Finanzamt sicher mit sich reden – noch schöner ist es natürlich, wenn Sie im Voraus noch mal genau schauen und sich den Ärger sparen.
Falschen Mietvertrag mit Angehörigen abschließen
Wer Kosten für eine an Verwandte vermietete Immobilie voll absetzen möchte, sollte zwei Bedingungen beachten: Die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete – und die Handhabung des Mietvertrags hält einem Fremdvergleich stand. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen und es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung.
Ausgaben vergessen
Jede sinnvolle Ausgabe für die Praxis spart Euros bei der Steuererklärung, dazu zählen natürlich auch Zahlungen für die Riester- oder Rürup-Rente. Auch außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Krankheitskosten oder Unterhalt können Sie bei der Steuer geltend machen. Außerdem dürfen Werbungskosten, wie etwa Berufsbekleidung oder die Kilometerpauschale, angegeben werden.
Kosten der Jahresverbrauchsabrechnung vergessen
Als Mieter oder Eigentümer lassen sich Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die in der Jahresverbrauchsabrechnung angegeben werden. Das sind Kosten für die Müllabfuhr, Gartenpflege oder die Hausreinigung. Auch Gerätewartungen zum Beispiel am Brandmelder oder der Heizung helfen Steuern sparen. Bei Mietern, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, kann da einiges zusammenkommen. Die entsprechende Aufstellung solcher Kosten findet man in der Regel in der Jahresverbrauchsabrechnung unter einer Überschrift wie “Nachweis Aufwendungen gem. § 35a EStG”.
Falscher Heiratstermin
Wer eine Winterhochzeit plant, für den könnte es sich lohnen, den Termin vom Januar in den Dezember zu verlegen. Der Grund: Den steuerlich günstigen Splittingtarif erhalten Ehepartner auch dann, wenn sie nicht das ganze Jahr über verheiratet waren – ein einziger Tag genügt. Wer bis sich zum 30.12. das Ja-Wort gibt, liegt steuerlich auf der richtigen Seite.
Ignorieren der Aufbewahrungsfristen
Fast alle steuerlich relevanten Schriftstücke wie etwa Rechnungen müssen Sie 10 Jahre lang aufbewahren. Prüft das Finanzamt ein Jahr, für das Sie die Unterlagen bereits entsorgt haben, können Sie steuerlich relevante Ausgaben nicht mehr nachweisen. Im Zweifel streicht das Finanzamt die Aufwendungen und verlangt eine Steuernachzahlung.
Steuererklärung zu spät machen
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen, muss natürlich auch die Fristen einhalten. Sonst gibt es nicht nur Strafzahlungen, sondern das Finanzamt wird spätestens bei der nächsten verspäteten Abgabe besonders genau die Unterlagen prüfen.