Weiterbildungspraxis: Förderung deckt Kosten für das Gehalt eines angestellten Arztes
A&W RedaktionDer Fachkräftemangel wirft seine Schatten voraus. Auch im Gesundheitswesen. Um die flächendeckende ärztliche Versorgung weiter sicherstellen zu können, bedarf es gezielter Maßnahmen zur Förderung des medizinischen Nachwuchses. Besonders wichtig ist das Thema Weiterbildung.
Die Babyboomer gehen in Rente – und hinterlassen offene Stellen und unbesetzte Kassenarztsitze. KVen und Kassen bezahlen daher gutes Geld an Niedergelassene, die die Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen übernehmen.
Wissenstransfer unter Kollegen
Wenn erfahrene Kollegen jüngere Kollegen zur Weiterbildung beschäftigen, geben sie nicht nur wertvolles Wissen weiter. Mit etwas Glück entsteht auch eine so gute Beziehung, dass der angehende Fachkollege sich dauerhaft in der Praxis seines Weiterbilders engagieren will. Sei es als Jobsharing-Partner, Angestellter oder Nachfolger.
Doch nicht nur die Aussicht auf eine langfristige Kooperation oder gar eine Praxisübernahme macht die Weiterbildung für Niedergelassene attraktiv. Wer sich hier engagiert, kann 5.000 Euro pro Monat als Förderung vereinnahmen, sodass das Gehalt des Assistenten zumindest zu Beginn der Weiterbildung weitgehend finanziert ist (siehe Tabelle). Mit zunehmender Dauer müssen weiterbildende Ärzte die Differenz zu der im Krankenhaus üblichen Tarifvergütung aus eigener Tasche zahlen.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung werden allein in der Allgemeinmedizin 7.500 Stellen mit diesem Betrag gefördert. Im Bereich der fachärztlichen Weiterbildung stehen aktuell bundesweit 2.000 Förderstellen zur Verfügung, mindestens 250 davon in der Kinder- und Jugendmedizin.
Gefördert werden zudem die folgenden Fachgruppen: Augenheilkunde, Dermatologie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, psychotherapeutische Medizin sowie (seit Juli 2020) Chirurgie (inklusive Orthopädie), Urologie und Phoniatrie/Pädaudiologie. Die Förderstellen sind entsprechend den Bevölkerungszahlen auf die Bundesländer beziehungsweise KV-Bereiche verteilt. Das Interesse an dem Programm ist jedoch sehr unterschiedlich. Einige Fachgruppen haben in der Vergangenheit so intensiven Gebrauch von der Förderung gemacht, dass sogar für das Jahr 2021 keine Genehmigungen mehr ausgesprochen werden, weil alle Förderstellen besetzt sind.
Gute Chancen auf Förderung
Auch bei (angehenden) Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin ist es bereits eng. Deutlich geringer ist die Nachfrage in den Bereichen HNO, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und in der psychosomatischen Medizin. In diesen Fachgruppen bestehen derzeit noch gute Chancen, eine finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung zu erhalten. Zudem ist es denkbar, dass die bevorstehende (weitere) Flexibilisierung der Weiterbildungsordnung dazu führt, dass in manchen Fachgebieten noch mehr Weiterbildungen im ambulanten Bereich erlaubt sind.
VERDIENST IN DER KLINIK |
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Das Einstiegsgehalt von Assistenzärzten in der Klinik liegt im ersten Jahr bei 4.841,95 Euro brutto im Monat. Weiterbildende Ärztinnen und Ärzte erhalten damit im ersten Jahr mehr Fördergelder, als sie einemWeiterbildungsassistenten zahlen müssen. In der Klinik verdienen Ärztinnen und Ärzte ab dem
Dies entspricht der Entgelttabelle TdL bei einer 42-Stunden-Woche ab 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021. |