Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern hat kürzlich insgesamt neun Planungsbereiche als drohend unterversorgt eingestuft. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat für die entsprechenden Gebiete jetzt umfassende Förderprogramme ausgeschrieben. Ziel ist es,  die ambulante Versorgung in diesen Regionen schnell zu verbessern.

Diese Planungsbereiche sind betroffen

Im hausärztlichen Versorgungsbereich sind die Planungsbereiche Dinkelscherben, Kronach Süd, Nördlingen, Wiesenfelden und Wunsiedel/Marktredwitz betroffen. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden der Landkreis Kitzingen für Augenärzte, der Landkreis Tirschenreuth für HNO-Ärzte und die Landkreise Bad Kissingen und Kronach für Nervenärzte als problematisch identifiziert. Alle wurden neu in das Förderprogramm der KVB aufgenommen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es in Bayern?

In den betreffenden Regionen bezuschusst die KVB eine Niederlassung oder Praxisübernahme mit einer einmaligen Förderung von bis zu 60.000 Euro. Für die Errichtung einer Zweigpraxis werden bis zu 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gibt es bis zu 4.000 Euro pro Quartal. Für die unverändert drohend unterversorgten beziehungsweise unterversorgten Planungsbereiche gelten weiterhin die bereits ausgeschriebenen Fördermaßnahmen.

Erste Erfolge erzielt

Die bisherigen Fördermaßnahmen der KVB haben durchaus schon Erfolge gezeigt. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat sich die Versorgungssituation für die Fachgruppe der Augenärzte entspannt. Ebenso geht man im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim wieder von einer Regelversorgung bei den Hautärzten aus. In beiden Regionen konnte die (drohende) Unterversorgung damit gelöst werden.

Alle Fördermöglichkeiten in Bayern inklusive der Voraussetzungen und Summen finden interessierte Ärzte und Ärztinnen auf der Internetseite der KVB.