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Praxisfinanzierung

Erst im vergangenen Jahr hatte die damalige Bundesregierung die Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich vereinfacht und verbessert. Die Große Koalition stellte zusätzlich Haushaltsmittel in Rekordhöhe zur Verfügung. Ihr Ziel war, mehr Immobilienbesitzer und Häuslebauer zu motivieren, etwa in den Austausch ihrer Heizung oder eine Dämmung der Fassade zu investieren. Das zeigte Wirkung: Laut der KfW gingen allein seit November 2021 bei der staatlichen Förderbank Anträge über ein Volumen von mehr als 20 Milliarden Euro ein.

Zu wenig Geld, falsche Anreize

Doch jetzt hat die neue Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), die Privatpersonen und Gewerbetreibende über die KfW beantragen können, gestoppt – zumindest vorläufig. Aktuell ist dafür kein Geld mehr vorhanden. Eine enorme Antragsflut im Januar habe die bereitgestellten Finanzmittel deutlich überstiegen, so die Erklärung. Vor allem die Neubauförderung von Gebäuden, die den Energiestandard „Effizienzhaus/-gebäude 55“ erfüllen, war begehrt. Denn die Finanzierungshilfen für entsprechende Vorhaben wären Ende dieses Monats planmäßig ausgelaufen.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz will die Pause nutzen, um die gesetzlichen Standards für Neubauten anzuheben. Es begründete dies mit einer klimapolitischen Fehlsteuerung, da die Vorgängerregierung alte Energiesparvorgaben fortgeschrieben und falsche Investitionsanreize gesetzt habe. Die KfW-Förderung für neu gebaute Häuser, die lediglich 55 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes benötigen, ist deshalb endgültig eingestellt worden. Jene seien längst im Markt üblich, hieß es. Auch für den nächst strengeren Neubaustandard „Effizienzhaus/-gebäude 40“ und für die energetische Sanierung von Immobilien sind die günstigen Kredite und Zuschüsse ausgesetzt.

So geht es für Betroffene weiter

Der Förderstopp dürfte Millionen von Bauherren und Eigentümer von Häusern sowie Wohnungen treffen. Über das BEG-Programm erhielten sie bislang Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, oder via Hausbank günstige Kredite inklusive Teilschuldenerlass. Je Immobilie konnten sie so oft mehrere Zehntausend Euro bei der Finanzierung sparen. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte entstehen zu lassen, prüfen Bund und KfW ein Darlehensprogramm für alle anzubieten, die schon Anträge gestellt und keine Bewilligung erhalten haben. So wollen sie auf Härtefälle reagieren.

Staatliche Fördermittel sollen laut dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium zudem künftig dort gezielt eingesetzt werden, wo die CO₂-Einsparung am höchsten ist. Dies sei im Gebäudebereich vorwiegend bei Sanierungen der Fall. Für solche Maßnahmen soll es wieder finanzielle Unterstützung von der KfW geben, nachdem der neue Bundeshaushalt beschlossen ist. Das ist im März geplant. Über die Zukunft der Neubauförderung werde vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Bedarfe anderer Programme zügig entschieden, so das Ministerium.

BAFA-Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen läuft weiter
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung. Dort gibt es direkte Zuschüsse für Modernisierungen der Gebäudehülle, bei der Anlagentechnik – unter anderem zur Beleuchtung, Belüftung und Wärmeerzeugung – sowie zur Heizungsoptimierung. Der Staat beteiligt sich bestenfalls zur Hälfte an den förderfähigen Investitionskosten.