Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Mit dem Programm “Ziel und Zukunft” (kurz: ZuZ) will die KV Baden-Württemberg dem Ärztemangel begegnen und neue Anreize für die ärztliche Tätigkeit im Südwesten schaffen. Das bedeutet vor allem mehr Geld für Interessenten. So gibt es seit 1. August 2016 nun auch Fördergeld für den hausärztlichen Nachwuchs im Praktischen Jahr (PJ) sowie für innovative Versorgungsmodelle.

595 Euro pro Monat

Wie die KVBW mitteilt, unterstützt man künftig das Praktische Jahr von Studierenden in akkreditierten akademischen Lehrpraxen mit 595 Euro pro Monat. Bis zu 300 Euro pro Monat zusätzlich können diejenigen geltend machen, die sich entscheiden, ihr PJ in einer Region zu leisten, die als ZuZ-Fördergebiet ausgewiesen ist.

Geplant ist laut Verlautbarung außerdem ein Wettbewerb, der Praxen unterstützt, die sich an innovativen Versorgungsmodellen beteiligen. Sie sollen je Praxis pauschal 2.000 Euro erhalten. Bis zu 1.500 Euro zusätzlich sind für die Erweiterung der Hard- und Software in der Praxis drin. Details hierzu legt eine Ausschreibung fest, die in Kürze erscheinen soll.

Neu ist auch, dass die Förderung bei der Neugründung oder Übernahme einer Praxis in ZuZ-Fördergebieten künftig für Haus- und Fachärzte gleichermaßen gilt.

Die ZuZ-Förderung im Überblick

  • 595 Euro pro Monat für das Praktische Jahr Allgemeinmedizin
  • 2.000 Euro je Praxis plus 1.500 Euro zusätzlich für Praxis-IT im Zuge des Wettbewerbs innovative Versorgungsmodelle

In ausgewiesenen Fördergebieten:

  • bis zu 60.000 Euro Förderung je Praxis bei Neugründung
  • bis zu 40.000 Euro Förderung für Nebenbetriebsstätten
  • 1.000 Euro je Monat Förderung für die Anstellung von Ärzten plus 750 Euro für den Angestellten
    Fallwertzuschlag für ZuZ-Praxen (Höhe wird jährlich bestimmt)
  • bis zu 300 Euro pro Monat Mehraufwands-Zuschlag für das Praktische Jahr Allgemeinmedizin

Weitere Informationen finden Interessenten hier.