Noch bis Ende 2016: Extra-Budget für MFA-Fortbildung abgreifen
Marzena SickingSeit 2015 wird der Einsatz nichtärztlicher Praxisassistenten (NäPa) in der Hausarztpraxis extrabudgetär gefördert, momentan auch NäPa in Ausbildung. Für bestimmte Praxen lohnt sich die Investition in MFA-Fortbildungen besonders. Die Förderung wurde läuft noch bis Ende 2016.
Der Einsatz nichtärztlicher Praxisassistenten (NäPa), wie etwa der Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA), wird seit 2015 bundesweit extrabudgetär gefördert. Seitdem kann eine Hausarzt-Praxis maximal 1.320 Euro Förderung je Quartal für eine NäPa erhalten. Zusätzlich werden Hausbesuche vergütet, welche der Arzt an die NäPa delegiert. Wegen vieler Ausnahme- und Abzugsregelungen lohnt sich das NäPa-Modell finanziell vor allem für kleine Praxen mit wenig HzV-Patienten.
Vergütung auch in der Ausbildung
Wichtig: Diese Leistungen werden gegenwärtig auch bezahlt, wenn die NäPa-Fortbildung noch läuft. Bislang musste diese bis 30. Juni 2016 abgeschlossen sein, um die relevanten GOP abrechnen zu können. Da viele MFA noch in Fortbildung zur NäPa sind, wurde die Frist bis 31. Dezember 2016 verlängert. Für viele Praxisinhaber lohnt es sich also, wenn die Helferin die Fortbildung bis Jahresende abschließt.
Beispiel EVA Nordrhein
Die Nordrheinische Akademie etwa bietet zusammen mit der KV Nordrhein die berufsbegleitende Fortbildung zur EVA an. Sie umfasst Themen wie Versorgungsmanagement, rechtliche Grundlagen, häufige Krankheitsbilder, geriatrisches Basisassessment, Palliativmedizin, Wund- und Notfallmanagement, Kommunikation und Dokumentation.
Je nach Berufserfahrung (über zehn Jahre, fünf bis zehn Jahre, weniger als fünf Jahre) müssen mindestens zwischen 150 und 201 Unterrichtsstunden theoretische Fortbildung absolviert, 20 bis 50 Stunden Hausbesuche sowie je 20 Stunden Notfallmanagement nachgewiesen werden. Bereits absolvierte Kurse können gegebenenfalls angerechnet werden, ebenso selbstständig durchgeführte Hausbesuche innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung bei der KV. Die Fortbildungskosten belaufen sich je nach Berufserfahrung auf 1.190 bis 1.550 Euro. Die MFA muss mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis haben. In anderen KV-Bezirken sind die Fortbildungsinhalte und die -kosten vergleichbar, etwa wie in Thüringen mit rund 1.500 Euro.
Ausbildung VERAH
Ähnlich ist die Ausbildung zur VERAH durch den Deutschen Hausärzteverband (DHÄV). Hier sind 106 Unterrichtseinheiten zu leisten, 54 weitere Unterrichtseinheiten als praktische Berufserfahrung bescheinigt der Praxisinhaber. Nach der Theorie ist ein Praktikum über 40 Einheiten à 45 Minuten bei einer Einrichtung zu absolvieren, die mit der Hausarztpraxis kooperiert (zum Beispiel spezialisierte Vertragsarztpraxis, Klinik, Pflegeheim, Apotheke). Kosten als Kompaktseminar plus Prüfungsgebühren: rund 1.850 Euro (Nichtmitglieder rund 2.230 Euro).
Web-Infos zu NäPa unter www.kbv.de/html/12735.php
und zur VERAH beim DHÄV unter https://tinyurl.com/go8snrv