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Praxisfinanzierung

Klimaschutz und hohe Spritpreise veranlassen Ärzte, auf E-Mobilität zu setzen und in E-Autos zu investieren. Die Förderung bringt fünfstellige Beträge. Wie Sie optimal profitieren.

Jedes vierte neu zugelassene Fahrzeug arbeitet mit einem alternativen Antrieb – so zeigen die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Tendenz ist steigend. Kein Wunder: Die hohen Benzin- und Dieselpreise bringen viele Auto- und Geschäftswagenfahrer dazu, neue Wege zu gehen. Der Staat fördert die Anschaffung mit hohen Steuervorteilen und Zuschüssen. Das betrifft nicht nur Erstzulassungen, sondern auch neuere Gebrauchte.

Die Sonderabschreibung für Neuwagen

Für neue, also erstmalig zugelassene, Elektronutzfahrzeuge gewährt der Fiskus eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung. Das betrifft jene, die zwischen dem 01. Januar 2020 und Ende 2030 gekauft werden.

Die günstige Privatnutzung

Elektrisches Fahren lässt sich der Staat viel kosten. So wird bei E-Autos auch die private Nutzung nur noch mit 0,25 Prozent vom Listenpreis monatlich versteuert. Voraussetzung ist aber, dass der Bruttolistenpreis nicht über 60.000 Euro liegt. Das ist eine Freigrenze. Teurer darf der Wagen nicht sein, sonst werden 0,5 Prozent vom Listenpreis steuerpflichtig.

Auch klimafreundliche Hybride sind begünstigt. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit 0,5 Prozent vom Listenpreis versteuert werden. Aber: Bei Anschaffung ab dem 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 darf die Kohlendioxidemission des Fahrzeugs höchstens 50 g je Kilometer betragen, oder es muss eine Mindestreichweite von 60 Kilometer gegeben sein. Wichtig: Das Auto muss mindestens sechs Monate auf den Begünstigten zugelassen sein. Weitere Infos: www.bafa.de. Diese Frist soll ab 2023 auf 12 Monate verlängert werden.

Bonus und Prämie

Bei Neuanschaffung bis 2022 gibt es für jeden – egal, ob Freiberufler, Unternehmer oder Privatleute – einen Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro für E-Wagen und in Höhe von 6.750 Euro für Plug-in-Hybride. Die Innovationsprämie für Plug-in-Hybride soll sich aber bereits ab 2023 ändern. Jedenfalls hat das  Bundeswirtschaftsministerium dies so angekündigt. Minister Robert Habeck verlängerte die Innovationsprämie für E-Autos bis Ende 2022. „Danach richten wir die Förderung noch stärker auf Klimaschutz aus“, so Habeck. Eine Förderung soll es noch bis Ende 2025 geben.

Vorteile für Gebrauchte und Leasing

Es muss nicht der Neuwagen sein. Aber die Erstzulassung bei gebrauchten Fahrzeugen muss nach dem 04.11.2019 erfolgt sein. Die Zweitzulassung ist nach dem 3. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2022 datiert. Der gebrauchte Wagen darf zuvor maximal 12 Monate zugelassen, maximal 15.000 Kilometer gefahren sein. Der Vorgänger darf keine Förderung beantragt haben. Der maximale förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge beträgt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs  ­– brutto, inklusive Sonderausstattung. Davon ist der Bruttoherstelleranteil abzuziehen. Übersteigt der Kaufpreis den maximalen förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wichtig: Das für die Förderung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist extra darauf hin, dass private KfZ-Kaufverträge nicht förderfähig sind. Hintergrund ist, dass hier keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und daher kein Bruttoherstelleranteil nachvollziehbar ist. Gebrauchtfahrzeugförderung bei privaten Kaufverträgen ist also ausgeschlossen. Bei einem gewerblichen Autoverkauf an eine Privatperson ist der Verkäufer hingegen verpflichtet, die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

Tipp: Checken Sie vorab, ob das Auto förderfähig ist. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html listet sämtliche förderfähige Modelle auf.

Beim Leasing ist die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Weitere Infos unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html