4.800 Euro: Unterstützung für angehende Fachärzte
Marzena SickingFür Praxen in Bayern, die angehende Augenärzte, Frauenärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Hautärzte weiterbilden, stehen Gelder bereit: Insgesamt sollen 156 Stellen mit je 4.800 Euro pro Monat gefördert werden.
Nachdem die Förderung der Weiterbildung in Hausarztpraxen bereits seit vielen Jahren etabliert ist, können in Bayern nun auch Praxen, die angehende Augenärzte, Frauenärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Hautärzte weiterbilden, eine monatliche Förderung in Höhe von 4.800 Euro erhalten. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Krankenkassen geeinigt, die die Förderung paritätisch finanzieren. Insgesamt können rund 156 Stellen in Bayern gefördert werden.
Förderung der Weiterbildung in Hausarztpraxen
Basis dafür ist eine auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung. Diese sah unter anderem vor, dass sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen bis spätestens 1. Oktober 2016 darauf verständigen mussten, welche Facharztgruppen sich für das Kontingent pro Bundesland bewerben können. Der Vorstand der KVB sieht die für Fachärzte neu etablierte Förderung als wichtigen Meilenstein. Der Förderbetrag orientiere sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung und mache die Weiterbildung in den Praxen für die sechs ausgewählten Facharztgruppen deutlich attraktiver.
Aufteilung des Stellenkontingents
Details zur Aufteilung des Stellenkontingents auf die einzelnen Fachgruppen sowie ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen stellt die KVB ab sofort auf ihrer Internetseite unter www.kvb.de in der Rubrik Nachwuchs unter dem Stichwort Weiterbildung zur Verfügung. Eine Antragstellung ist vom 30. September 2016 bis zum 11. November 2016 mit dem auf der KVB-Internetseite bereitgestellten Formular möglich. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen das Stellenkontingent, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Förderung der Weiterbildung
Der Vorstand der KVB plädiert dafür, auch weiteren Facharztgruppen bedarfsorientiert eine Förderung der Weiterbildung zu ermöglichen. Wenn das Programm gut angenommen werde, müsse deshalb mit den Krankenkassen über eine Erweiterung gesprochen werden. Zudem sei es notwendig, die Anzahl der geförderten Stellen zu erhöhen. So habe man eine passende Strategie, um dem zunehmend auch in fachärztlichen Praxen drohenden Ärztemangel wirksam zu begegnen.