Klimafreundlicher Umbau kann Versicherungsschutz gefährden
Judith MeisterDie hohen Energiepreise und der Klimawandel haben auch bei Hausbesitzern ein Umdenken ausgelöst. Ärztinnen und Ärzte, die ihre Immobilie mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe ausstatten, sollten aber nicht deren Versicherung vergessen. Sonst droht im Ernstfall großes Ungemach.
Auch wenn Experten gerade moniert haben, dass Deutschland beim Klimaschutz noch mehr tun müsste: Der Trend geht in die richtige Richtung. Das Fraunhofer-Institut berichtet, dass in Deutschland bereits im Jahr 2020 zirka 35 Millionen Tonnen CO₂ durch den Betrieb von Photovoltaik eingespart wurden.
Für viele private Haushalte ist Solarstrom zudem nicht nur eine Energie-, sondern auch Einnahmequelle. 2020 hatten etwa 1,4 Millionen private Haushalte – das waren 3,6 Prozent aller privaten Haushalte – Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom ins Netz.
Kein Wunder also, dass die Anfrage nach Solaranlagen weiter steigt. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft zieht sie vor allem im privaten Bereich deutlich an. Im ersten Quartal 2023 gingen in diesem Segment 156.000 Anlagen ans Netz, das entspricht einem Plus von 146 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zudem unterstützen viele Kommunen und auch Bundesländer die Anschaffung einer Solaranlage mit Fördermitteln und senken damit die Investitionskosten der Hauseigentümer.
Versicherung muss über den Umbau informiert sein
Soweit die guten Nachrichten. Die schlechten: Wer seinen eigenen grünen Strom erzeugen will, muss im Vorfeld einiges bedenken – und das nicht nur bei der Auswahl des richtigen Produktes. Auch die versicherungsrechtliche Sicht ist bei der Installation von Solarpaneelen relevant. Betroffen ist im Wesentlichen die Wohngebäudeversicherung: Denn eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erhöht nicht nur den Wert der Immobilie. Sie stellt aus Sicht der Assekuranzen auch ein zusätzliches Risiko dar – etwa, weil die zusätzliche Elektronik das Brandrisiko erhöhen kann und die Gefahr besteht, dass durch Unwetter und Hagel zusätzliche Schäden entstehen.
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Immobilie auf Solarstrom umrüsten, sollten den Umbau daher in jedem Fall ihrer Wohngebäudeversicherung melden und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Anlage künftig mitversichert ist.
Dieser Schritt ist allerdings nur die absolute Minimallösung, um im Ernstfall überhaupt versichert zu sein. Ausreichend ist die schiere Meldung in der Regel aber nicht, da die Einbeziehung der Anlage in den Versicherungsschutz nicht automatisch auch die Versicherungssumme erhöht. Das aber ist nötig, um nach einem Schaden nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
Um eine Unterversicherung der Immobilie effektiv auszuschließen, müssen Ärzte daher den gesamten Versicherungsschutz überprüfen (lassen) und eventuell sogar eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen. Eine solche Sonderversicherung kostet zwar extra. Sie kann sich aber lohnen. Denn Kunden müssen – etwa nach einem Hagelschaden – nicht nur die zerstörten Paneele ersetzen lassen. Ihnen entsteht oft auch ein finanzieller Schaden durch die entgangene Einspeisevergütung – oder weil sie während der Zeit der Reparatur Strom aus anderen Quellen beziehen müssen. Dieser Ertragsausfall ist über die Wohngebäudeversicherung in keinem Fall gedeckt, sondern lässt sich nur über Spezialpolicen versichern.
Problemfall: Hagelschäden
Überhaupt ist das Thema Hagel ein heikler Punkt, wenn es um die Versicherung von Solarpaneelen geht. Ist die Photovoltaikanlage nach einem Unwetter beschädigt oder gar zerstört, müssen Eigentümer oft mühsam recherchieren, welche Versicherung zahlt, wenn sie denn zahlt – und in welchem Umfang.
Dabei sind mehrere Szenarien denkbar.
- Wurde die Solaranlage nachträglich installiert und hat der Eigentümer seine Wohngebäudeversicherung nicht über den Umbau informiert, geht er leer aus und bleibt auf dem gesamten Schaden sitzen.
- Wusste die Assekuranz, dass das Haus auf Solarstrom umgerüstet wird, übernimmt sie bei einem Totalschaden normalerweise die Wiederherstellungskosten des Ursprungsstatus. Sie muss also das Material und die Arbeitskosten bezahlen, damit die Anlage wieder auf dem Dach installiert wird. Der Geschädigte bleibt jedoch auf dem Verdienstausfall sitzen, der entsteht, weil die Anlage in dieser Zeit keinen Strom produziert. Wer auch diesen Schaden ersetzt haben will, braucht eine spezielle Photovoltaikversicherung.
- Noch komplexer ist die Lage, wenn die Versicherung zwar um das Solarmodul wusste, dieses durch das Unwetter aber nur beschädigt wurde.
Grundsätzlich müssen Versicherungen zwar auch einen solchen Teilschaden regulieren und alle Kosten übernehmen, die für die Wiederherstellung der Anlage notwendig sind. Problematisch gerade bei kleineren Beschädigungen wie Haarrissen ist jedoch, dass diese oft lange unbemerkt bleiben, weil sie (zunächst) keine großen Leistungseinbußen verursachen. In einem solchen Fall muss der betroffene Immobilienbesitzer nicht nur beweisen, dass die Leistungsminderung der Anlage auf die Haarrisse zurückzuführen ist, sondern er muss auch belegen, dass die Risse mit großer Wahrscheinlichkeit durch den Hagel verursacht wurden.
Das kann nur gelingen, wenn der Eigentümer eine vergleichsweise teure Messung durchführen lässt. Glaubt der Versicherer nach deren Durchführung aber immer noch nicht an einen Unwetterschaden, bleibt der Kunde oft auf den Kosten sitzen.
Möglichst viele Fotos machen
Aus Sicht der Eigentümer empfiehlt es sich daher, nach einem Unwetter alle sichtbaren Schäden akribisch zu dokumentieren und – gerade in unwettergefährdeten Gegenden – von Anfang an möglichst robuste Paneele zu verbauen.
Fazit: Wer eine Solaranlage auf seinem Dach installiert, muss die Versicherung nicht nur über den Umbau informieren, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Anlage in den vom Hersteller empfohlenen Intervallen gewartet wird. Diese sogenannten Obliegenheiten sollten Kunden sehr ernst nehmen, da die Versicherung andernfalls bei Unwetterschäden die Regulierung verweigern kann.