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Finanzen

Am 31.12.2017 wird in vielen Depots etwas Ungewöhnliches passieren. Fondsanteile werden quasi automatisch verkauft und sofort zum gleichen Preis wieder zurückgebucht. Dieses fiktive Geschäft ist eine Folge der gerade beschlossenen Reform des Investmentsteuergesetzes und könnte Investoren treffen, die alten Versprechen glaubten. Denn als im Jahr 2009 die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt wurde, sollten Gewinne aus zuvor erworbenen und über ein Jahr gehaltenen Fondsanteilen ohne zeitliche Begrenzung ausgenommen bleiben. Durch den jetzt beschlossenen fiktiven Verkauf solcher Altfonds endet diese Regelung aber praktisch zum Jahresende 2017. Der Zähler wird im Prinzip auf Null gestellt und ab dann neu erzielte Gewinne unterliegen wie bei allen anderen auch grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Aber was bedeutet das konkret für Anleger und welche Neuregelungen treffen sie noch?

Freibetrag von 100.000 Euro für Gewinne mit Altfonds

„Zunächst gibt es keinen Grund zum Aktionismus“, sagt Claus Walter, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Freiburger Vermögensmanagement GmbH. Denn trotz der quasi Abschaffung der Abgeltungssteuerausnahme müssen jetzt nicht alle, die vor dem Jahr 2009 Fondsanteile gekauft haben, um ihren Steuervorteil bangen. Ein Freibetrag von 100.000 Euro für Gewinne mit Altfonds wird auch nach dem automatischen Verkauf die meisten Sparer vor den neuen Steuerregeln einige Jahre schützen. Solche Depotbestände nur wegen der Neuregelung jetzt schnell abzustoßen macht deswegen keinen Sinn, denn damit würde auch der Freibetrag hinfällig. „Aber ein möglicher Steuervorteil sollte nicht das einzige Kriterium sein, einen Fonds im Depot zu halten“, sagt der Freiburger Vermögensverwalter Claus Walter, „denn ohne eine langfristig positive Wertentwicklung hilft auch der Schutz vor der Abgeltungssteuer unter dem Strich nicht.“ Andere Regelungen werden noch mehr Anleger betreffen.

Weitere Regelungen für Dividenden, Mieterträge und Verkaufsgewinne

Denn deutsche Fonds werden ab 2018 grundsätzlich für Dividenden, Mieterträge und Verkaufsgewinne inländischer Immobilien 15 Prozent Steuer direkt an den Staat abführen. Auch Mieterträge offener Immobilienfonds werden dabei einbezogen, allerdings gibt es für die Belastung auch eine Entlastung: Von Ausschüttungen oder Verkaufsgewinnen wird ein Teil für Anleger abgeltungssteuerfrei. Bei mehrheitlich in Aktien investierenden Fonds sind 30 Prozent teilfreigestellt, bei Immobilienfonds mit inländischem Fokus sind es 60 Prozent und bei mehrheitlich in ausländischem Betongold anlegenden Fonds sogar 80 Prozent. Erträge von Mischfonds, die zumindest 25 Prozent Aktienanteil haben, sind zu 15 Prozent frei. „Verlierer sind hier allerdings die Kleinsparer, die ihren Sparerpauschalbetrag nicht voll ausnutzen“, sagt Finanzexperte Stephan Witt vom Berliner Vermögensverwalter FINUM.Private Finance AG. Denn bisher mussten sie keine Steuern zahlen, nach der Neureglung würden sie quasi auf Fondsebene besteuert und werden durch die Teilfreistellung aber praktisch nicht entlastet. Hier könnte das gerade beschlossene Gesetz möglicherweise aber noch vor der Bundestagswahl 2017 nachgebessert werden. Eine Vereinfachung bietet das reformierte Investmentsteuergesetz zumindest auch jetzt schon. Bei thesaurierenden (wiederanlegenden) Fonds werden die Steuern per Vorabpauschale unter Einrechnung der jeweiligen Teilfreistellung automatisch abgeführt. „Damit wird die Steuererklärung für ausländische thesaurierende Fonds ab 2018 so einfach wie für inländische Fonds“, sagt FINUM-Experte Stephan Witt.

Beispielrechnung:

Vor 2009 in Fondsanteile investierte Summe:    50.000 Euro

Kurswert zum 31.12.2017:                                        150.000 Euro

Steuerfreier Gewinn:                                                 100.000 Euro

 

Ab dem 1.1.2018 fiktiver Einstandskaufwert:         150.000 Euro

Kurswert bei einem Verkauf in einigen Jahren:    300.000 Euro

Gewinn:                                                                          150.000 Euro

Freibetrag:                                                                   -100.000 Euro

Zu versteuernder Gewinn:                                           50.000 Euro

 

Die wichtigsten Änderungen der Investmentbesteuerung

  • Die Abgeltungssteuer-Ausnahmereglung für vor 2009 gekaufte Fonds wir ab 2018 nicht mehr greifen, ein Freibetrag für ab dann erzielte Erträge von 100.000 Euro schützt aber je nach Depotgröße und Kursentwicklung noch einige Zeit weiter.
  • Ab 2018 müssen deutsche Fonds für Dividenden, Mieterträge und Verkaufsgewinne inländischer Immobilien 15 Prozent Steuer schon auf Fondsebene abführen.
  • Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden die Fondserträge von Anlegern teilfreigestellt. Erträge von reinen Aktienfonds zu 30 Prozent, von Immobilienfonds zu 60 Prozent (bei ausländischem Fokus sogar 80 Prozent) und bei Mischfonds mit einem Mindestaktienanteil von 25 Prozent zu 15 Prozent.
  • Vorteil: Die komplexen Extra-Angaben in der Steuererklärung zu thesaurierenden (wiederanlegenden) ausländischen Fonds sind ab 2018 nicht mehr nötig. Steuern werden künftig automatisch von der Depotbank per Vorabpauschale abgeführt.

Autor: Florian Junker