Im neuen Jahr sollen mehr Rentenbeiträge und Kapitalerträge absetzbar sein
André GießeIn verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts sind Gesetzesänderungen geplant. Von einigen können auch Ärztinnen und Ärzte finanziell profitieren. Hier ein Überblick der wichtigsten Vorhaben.
Ab dem kommenden Jahr sollen Ärztinnen und Ärzte ihre Beiträge, die sie an Versorgungswerke zahlen, komplett von der Einkommensteuer absetzen können. Das sieht ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein neues Jahressteuergesetz vor. Eine vollständige Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen als steuerliche Sonderausgaben soll demnach ab 2023 möglich sein. Das wäre zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Nach eigenen Berechnungen des Finanzministeriums würden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dadurch im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2024 gehe es noch um 1,76 Milliarden Euro.
Bisherige Regelung umstritten
Diese Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2022 soll nicht nur für Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen gelten, sondern auch für Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, in die landwirtschaftliche Alterskasse und in Basisrentenverträge (Rürup-Renten).
Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Mai vergangenen Jahres. Dieser hatte vor einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung von Renten aus der Basisversorgung gewarnt, die künftig drohe, also vor einer Besteuerung sowohl der Rentenauszahlung als auch einer Besteuerung des Einkommens, aus dem zuvor die Einzahlungen in die Rentenkasse geleistet werden. Aus Sicht des BFH muss der Staat handeln, damit Rentenjahrgänge ab dem Jahr 2025 nicht davon betroffen sind.
Zu einer Doppelbesteuerung kommt es durch den Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Rentenbesteuerung, die seit 2005 schrittweise umgesetzt wird. Alles, was man für die Altersvorsorge im Erwerbsleben aufwendet, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden in der Auszahlungsphase die Renteneinkünfte besteuert. Bislang ist gesetzlich vorgesehen, dass Altersvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Bis dahin legt der Anteil, den der Fiskus anerkennt, jährlich um je 2 Prozentpunkte zu. Derzeit sind 94 Prozent von maximal 25.639 Euro absetzbar.
Kritiker werfen dem Finanzministerium vor, dass eine Doppelbesteuerung auch künftig nicht vollkommen ausgeschlossen werde. Denn ab 2040 wird der Rentenbezug voll besteuert. Wer in den vergangenen Jahren seine Altersvorsorgebeiträge versteuern musste und dann in den Ruhestand geht, wird damit zweifach zur Kasse gebeten. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien deshalb versprochen, den steuerpflichtigen Rentenanteil vom kommenden Jahr an nur noch um einen halben Prozentpunkt zu steigern. Eine Vollbesteuerung würde damit erst 2060 erreicht.
Weitere Änderungen geplant
Jedes Jahressteuergesetz bündelt viele unterschiedliche Einzelmaßnahmen. Weitere wichtige Vorhaben sind:
- die geplante Anpassung des sogenannten Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1.200 Euro für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind,
- die geplante Rechtsgrundlage für eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung von negativen und positiven Kapitalerträgen – auch ohne gemeinsamen Freistellungsauftrag –
- sowie die geplante Erhöhung des steuerlichen Sparer-Pauschbetrags auf Zinsen und Aktiengewinne (mehr im Kasten).
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Im parlamentarischen Verfahren sind durchaus noch Anpassungen und Verzögerungen denkbar.
KAPITALERTRÄGE |
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Sparer-Pauschbetrag soll 2023 auf 1.000 Euro steigen Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt den Sparer-Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung ab dem Jahr 2023 anzuheben. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge wie Aktiengewinne und Zinsen steuerfrei. Er soll für Singles von derzeit 801 auf 1.000 Euro und für Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro steigen. Wer Geld auf Bankkonten anspart sowie in Aktien, Anleihen, Fonds, ETF oder Zertifikaten an der Börse anlegt, würde davon profitieren. Künftig blieben damit 200 Euro mehr von der Abgeltungssteuer befreit, die 25 Prozent beträgt. Es geht also um 50 Euro pro Person und Jahr. |