Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Da keine rechtlich bindende Definition des Begriffs ‚Sprechstunde‘ existiert, zieht das Zi sogenannte Betriebszeiten zum Vergleich heran. Damit sind die Stunden gemeint, in denen ein Arzt in der Praxis anwesend ist. Laut Zi liegen die Betriebszeiten bei durchschnittlich 38,8 Wochenstunden. Rund 92 Prozent der Praxen gaben Betriebszeiten von 25 Stunden und mehr pro Woche an. In den meisten Praxen, so das Ergebnis, wird die Forderung des Koalitionsvertrags nach mehr Stunden bereits übererfüllt.

Mindestanzahl von Sprechstunden

„Die derzeitige Diskussion zur Erhöhung der Mindestanzahl von Sprechstunden pro Woche betrifft nur eine sehr kleine Zahl von Praxen“, erklärt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi. „Es ist nicht zu erwarten, dass mit einer gesetzlichen Vorgabe auch nur ein einziges Versorgungsproblem gelöst wird, vielmehr würden neue geschaffen“, so von Stillfried weiter.

Mit einer Erhöhung der Sprechstundenzeiten ist der Anspruch verbunden, an Ort und Stelle schnell Zugang zum Arzt zu erhalten. Viele ärztliche Aufgaben, wie etwa Hausbesuche, Operationen oder aufwendige Untersuchungen lassen sich damit aber nicht verbinden.

Es fehlt an zusätzlicher Zeit

Woher soll die zusätzliche Zeit für weitere Patientenanliegen oder Arztgespräche genommen werden? Laut Zi arbeiten Praxisinhaber im Durchschnitt 51,5 Wochenstunden. Davon widmen sie ihren gesetzlich versicherten Patienten 35,8 Wochenstunden. Auf Privatpatienten entfallen 5,8 Stunden, wobei es in ländlichen Gebieten und weiten Teilen der neuen Bundesländer verhältnismäßig wenige Privatpatienten gibt und deren Behandlung insofern im Praxisalltag kaum eine Rolle spielt.

Allerdings müssen Praxisinhaber etwa 14 Stunden pro Woche für Aufgaben ohne direkten Patientenkontakt einsetzen. Hierzu zählen Dokumentationen, Befundstellungen, Praxismanagement und die Teilnahme an Fortbildungen. Um mehr Zeit für die Patienten zu schaffen, wäre es laut Zi daher sinnvoll, die Ärzte und Psychotherapeuten von bürokratischen Aufgaben zu entlasten.

Vergütung grundlegend ändern

Kurzfristig könnten mehr Sprechstunden nur durch zusätzliche Arbeitszeit geleistet werden. Allerdings müsste dafür die Vergütung grundlegend verändert werden. „Die Anreize für längere Arbeitszeiten am Patienten, werden durch die gegenwärtigen Budgetdeckel ausgebremst. Wer wie die niedergelassenen Ärzte durchschnittlich zehn Prozent seiner Arbeit nicht erstattet bekommt, wird nicht bereit sein, noch mehr Zeit zu investieren“, erklärt von Stillfried.

Selbst bei entsprechender Vergütung ist zu befürchten, dass die Anhebung der Sprechstundenpflicht ältere Ärzte zur früheren Praxisaufgabe veranlassen könnte. Hinzu kommt, dass die Übernahme einer Praxis für junge Ärzte dadurch wieder etwas weniger attraktiv werden und den Trend zur Anstellung verstärken würde. Damit würde der Gesetzgeber am Ende das Gegenteil erreichen, nämlich weniger Sprechstundenzeit für Patienten, denn angestellte Ärzte arbeiten nach Erhebungen des Zi selten mehr als 40 Wochenstunden.

Datengrundlage der Zi-Auswertung waren die Angaben von rund 3.800 Einzelpraxen und 1.000 Gemeinschaftspraxen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten aus dem Jahr 2015, die im Rahmen des jährlich durchgeführten Zi-Praxis-Panels (ZiPP) erhoben werden.

Weitere Informationen

Die Zi-Paper „Öffnungs- und Betriebszeiten sowie Arbeitszeiten in Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten“:

https://www.zi.de/fileadmin/images/content/Publikationen/Zi_Paper_13_2018.pdf