Finanzprodukte: Neue Pflicht zur Kostentransparenz
A&W RedaktionMit der Ex-post-Kostentransparenz muss seit Jahresanfang dem Kunden offengelegt werden, was sein Finanzprodukt tatsächlich gekostet hat. Das beantwortet eine relevante Frage: Erreiche ich mit dieser Geldanlage langfristig zumindest eine schwarze Null?
Die Regulierung im Finanzmarkt führt regelmäßig zu neuen Maßnahmen, die den Anleger vor Falschberatung schützen sollen. Der Name des aktuellen Regelwerks: „Markets in Financial Instruments Directive II”, besser bekannt als MiFID II (zweite europäische Finanzmarktrichtlinie). Darüber wird seit Längerem heiß diskutiert, und seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt eine weitere MiFID II-Vorschrift: Ab sofort muss allen Kunden erstmals der sogenannte Ex-post-Kostenausweis zugestellt werden. Damit muss dem Kunden offengelegt werden, was sein Finanzprodukt tatsächlich gekostet hat.
Kunden müssen vorab über alle Kosten informiert werden
Die Ex-post-Kostentransparenz knüpft damit an die seit Anfang 2018 verpflichtende Ex-ante-Kostentransparenz an. Hiernach sind Banken, Fondsgesellschaften und Co. verpflichtet, ihre Kunden vorab über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und dem jeweiligen Finanzinstrument zu informieren. Der Kunde erhalte damit laut der BaFin zum ersten Mal bereits im Vorfeld einen Überblick zu Kosten und Nebenkosten, die mit der Finanzanlage verbunden seien, und erkenne auf einen Blick, ob und insbesondere in welcher Höhe das Institut für seine Dienstleistung Zuwendungen erhalte.
Auch zum Mehrwert der Ex-post-Kostentransparenz hat sich die Finanzaufsicht geäußert: „Während der Kunde den Ex-ante-Kosteninformationen entnehmen kann, mit welchen Kosten beim Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments zu rechnen ist, sollen die Ex-post-Kosteninformationen dagegen offenlegen, welche Kosten durch seine Finanzanlage tatsächlich entstanden sind.”
Prüfung der Kapitalanlage nun besser möglich
Die Ex-post-Kosteninformation gibt dem Kunden damit die Möglichkeit, die Aufstellung seiner Kapitalanlage genau zu überprüfen und daraus die Tragfähigkeit der Investmentstrategie abzuleiten. Das beantwortet eine relevante Frage: Erreiche ich mit dieser Geldanlage langfristig zumindest eine schwarze Null? Ebenso lässt sich durch eine echte Kostentransparenz ermittelt, ob und wenn ja inwiefern die tatsächliche Kostenquote zu höheren Risiken in der Kapitalanlage geführt haben oder führen werden.
Das praktische Beispiel
Das lässt sich an einem Beispiel festmachen. Ein real existierender Mischfond mit einer sehr hohen Anleihenquote muss im Aktienteil zehn Prozent Rendite erwirtschaften, um allein die Kosten zu decken. Daraus folgt, dass die Ex-post-Kosteninformation Schwachstellen im defensiven Bereich aufdecken wird. So werden vor allem defensive Dachfonds mehr in den Fokus rücken, die regelmäßig durch überdurchschnittliche Gebühren auffallen. Dies kann für Anleger zu einem Problem werden. Daher sollten sie die Ex-post-Kosteninformation in Kombination mit den Rendite- und Risikokennziffern nutzen, um sich einen strategischen Überblick über die Leistungsfähigkeit der Kapitalanlage zu verschaffen und dementsprechend Veränderungen vorzunehmen.
Der Autor: Sebastian Gebhardt ist Vermögensverwalter bei der I.C.M. Independent Capital Management Vermögensberatung Mannheim GmbH in Neuss. Kontakt: Tel.: 02131 / 7 18 12 16, sebastian.gebhardt@icm-vv.de