Tipps vom Profi: Die beste Vorsorge für Ärzte
A&W RedaktionAuch niedergelassene Ärzte müssen heute für Ihr Alter vorsorgen. Die Zeiten, in denen man sich darauf verlassen konnte, dass der Verkauf der Praxis die Reserven auffüllt, sind leider vorbei. Zum Glück kann man in fast jeder Lebensphase noch einige Weichen stellen, um später einen finanziell sorglosen Ruhestand zu haben. Dazu gehört auch, die jeweils wichtigsten Risiken abzusichern.
Es beruhigt zweifelsohne, wenn man zu jeder Zeit weiß: Wenn etwas beruflich oder gesundheitlich schiefläuft, sind meine Familie und ich ausreichend abgesichert. Und wenn am Ende noch ein finanziell sorgloser Ruhestand auf den Arzt oder die Ärztin wartet, hat man alles richtig gemacht. Auf was Praxisinhaber und angestellte Ärzte besonders achten sollten, damit das gelingt, erklärt Finanzexperte und Volljurist Dr. Berndt Schlemann. Der unabhängige Finanzberater hat sich auf Heilberufe spezialisiert und für uns seine besten Tipps zusammengefasst.
Frisch niedergelassen: Trotzdem an Vorsorge für das Alter denken
Bei jedem Praxisinhaber stehen zunächst die Schulden im Vordergrund. Schließlich erfordert die Gründung oder Übernahme einer Praxis in der Regel einen mindestens sechsstelligen Betrag. Der finanzielle Kraftakt lässt sich meistens nur mit einen Finanzpartner stemmen, die Kreditraten müssen zuverlässig abgezahlt werden. Auch wenn es gerade in der Anfangsphase sehr schwer fällt, sollte man trotzdem schon zu diesem Zeitpunkt auch eine Altersvorsorge starten. Zum Beispiel, in dem man in klassisch verzinste Anlagen oder risikofreudiger in Fonds investiert. Kleine Raten reichen aus um hier einen guten Grundstein zu legen. Den Pflichtbeitrag beim Versorgungswerk kann man ebenfalls aufstocken, allerdings ist das keine Empfehlung, die Schlemann frischen Praxisgründern geben würde: “Das Versorgungswerk ist zwar in Ordnung. Doch Geld gibt es erst in der Rente. Für Existenzgründer ist aber auch ein Kapital-Polster wichtig.”
Die Steuer im Blick haben: Das verflixte dritte Jahr
In den ersten Jahren kann einiges an Aufwendungen von der Steuer abgeschrieben werden. Das wiegt viele Praxisinhaber in falscher Sicherheit, denn der Steuer-Schock kommt meistens erst später. 30 bis 40 Prozent des Gewinns sollten Ärzte mit eigener Praxis deshalb immer für die Steuer zurücklegen. Warum das so wichtig ist, verdeutlicht das folgende Beispiel: Ein Arzt macht sich 2013 erfolgreich selbstständig und gibt die erste Steuererklärung im September 2014 ab. Den Steuerbescheid erhält er Anfang 2015 – mit einer satten Nachzahlung für 2013 plus Vorauszahlungen für 2015 und 2016. In diesem „verflixten dritten Jahr“ bekommen Ärzte häufig Liquiditätsprobleme, wenn sie das nicht einkalkulieren.
Schlemann: “Ich empfehle unbedingt, wichtige Risiken abzusichern – mit einer Privat- und Berufshaftpflicht, einer Berufsunfähigkeitsversicherung und zusätzlich zur Krankenversicherung, einer privaten Krankentagegeldversicherung, die notfalls Ihr Einkommen ersetzt.”
Arzt gründet Familie: Seine Liebsten absichern
Oft kommt neben der Praxis auch ein Eigenheim dazu. Schließlich sind Immobilien gerade im Trend. Allerdings geht die Rechnung mit den steigenden Immobilienpreisen nicht überall auf. “Ich rate dazu, nicht alles auf Stein zu setzen. Ein Haus eignet sich nur bedingt als Altersvorsorge”, so Schlemann. Der Wert des Grundstücks steige zwar meist, doch das Gebäude verliere in manchen Regionen im Laufe der Zeit sogar an Wert. Im Alter braucht der Arzt dann meist auch gar kein großes Haus, sondern will eher “flüssig” sein. Und ein kleinerer Wohnraum ist in der Rente oft sogar komfortabler. Wer die Immobilie vor allem als Wertanlage betrachtet, sollte diese Punkte bedenken.
Ehepartner als Steuersparmodell
Hilft ihr Partner auch mal in der Praxis aus, macht beispielsweise die Buchhaltung? Dann sollten sie das offiziell anmelden. Wer seinen Ehepartner beispielsweise als geringfügig beschäftigte Kraft anstellen kann, profitiert steuerlich. Denn diese Ausgaben kann man als Betriebskosten absetzen. Wird der Partner dagegen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, können auch Ärzte ausnahmsweise über ihn einen Riester-Anhängsel-Vertrag abschließen und dafür die Zuschüsse des Staates “mitnehmen”.
Spätestens in dieser Phase ist auch der Abschluss einer Risikolebensversicherung wichtig, um die Familie und die Finanzierung von Praxis und Immobilie abzusichern. Auch die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist nun ein großes Thema. Vergleichen ist wichtig, aber an der falschen Stelle sparen sollte man in dem Bereich nicht, schließlich profitiert von leistungsstarken Tarifen die ganze Familie.
Wer die Basics abgesichert und noch etwas Geld übrig hat, kann auch schon an die Vorsorge für seine Kinder denken. Für etwa 100 Euro im Monat kann man für sie eine Rentenversicherung abschließen, die einen Pflege- und späteren Berufsunfähigkeitsschutz beinhaltet. So spart man früh einiges an Kapital für seine Kinder an und sichert sie gleichzeitig für später ab.
Ruhestand in Aussicht: Kassensturz machen
Geht der Arzt altersmäßig auf die Rente zu, ist spätestens jetzt der Moment gekommen, an dem sich die Frage stellt: Was habe ich? Und was hätte ich gern, wenn ich mich zur Ruhe setze? Falls es noch größere Differenzen gibt, wird die Vorsorge aber nicht mehr ganz billig. Ein Beispiel: Ein 53-jähriger Arzt wird später aus dem Versorgungswerk 3.300 Euro erhalten. Er möchte in der Rente aber 4.000 Euro im Monat zur Verfügung haben. Inflationsbereinigt wären das mit 67 Jahren rund 5.300 Euro. Um das jetzt noch zu erreichen, müsste er jeden Monat 2.850 Euro mit vier Prozent Rendite anlegen – die sind heute aber eigentlich nur noch über Aktien zu erwirtschaften. 10 Jahre früher hätte weniger als die Hälfte des Geldes in einer gutverzinsten Anlage ausgereicht – so drastisch wirkt sich der Zinseszinseffekt auf die Vorsorge aus.
Auch der Praxisverkauf ist nun in Reichweite. Viele überschätzen aber den tatsächlich erzielbaren Erlös. “Nach meiner Erfahrung erhält man meist einen Jahresverdienst”, so der Experte. Vorausgesetzt, man findet überhaupt einen Käufer. Immer öfter werden Praxen auch einfach geschlossen. Auch deshalb müssen Ärzte sich frühzeitig um den Verkauf bzw. die Übernahme ihrer Praxis kümmern.
Früher Renteneintritt für Ärzte oft möglich
Wer eine gutlaufende Praxis hat und sich frühzeitig um die Vorsorge für den Ruhestand gekümmert hat, kann meistens auch vorzeitig in Rente gehen. Für viele Ärzte lässt sich das ab 62 Jahren gut bewerkstelligen. Die meisten Altersvorsorge-Produkte lassen sich nämlich an dieses Alter koppeln. Wenn man früher in Rente gehen will, ist es sinnvoll, diese Zeit mit Erspartem zu überbrücken.
Endet die Berufsunfähigkeitsversicherung, kann es Sinn machen, das nun eingesparte Geld in eine Pflegeabsicherung umzuleiten. Je nach Pflegestufe müssen Sie später sonst ein paar tausend Euro aus eigener Tasche zuschießen. Das gilt übrigens auch für Ihre Eltern, für die Sie unterhaltspflichtig sind.