Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

In den Kreis der Anspruchsberechtigten werden radiologische, strahlentherapeutische und Dialysepraxen aufgenommen, die überdurchschnittlich viel Strom für ihre medizinischen Geräte und Apparate benötigen. Die Mehrkostenerstattung erfolgt ergänzend zur staatlichen Förderung und wird aus Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Sonderregelung gilt zunächst vom 1.1.2023 bis 31.12.2023.

„Mit der Sonderregelung können extreme Belastungen in den besonders energieintensiven Fächern abgemildert werden. Wir haben uns zudem auf ein – vor dem Hintergrund des komplexen Gesamtrahmens – noch relativ einfaches Verfahren verständigen können, was die Abwicklung der Finanzhilfen angeht“, erklärt der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, sagt: „Auch wenn die Rahmenbedingungen angesichts teils stark gestiegener Energiekosten schwierig sind, stellt die gemeinsame Selbstverwaltung die ambulante Versorgung mit dieser ergänzenden Regelung sicher. Mit den zusätzlichen Finanzhilfen leistet die GKV ihren Beitrag zur wohnortnahen Versorgung ihrer Versicherten.“

Die Vertragspartner wollen bis zum 31. Dezember prüfen, ob eine Verlängerung der Vereinbarung über das Jahr 2023 hinaus erforderlich ist.

Quelle: KBV Pressemitteilung