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Finanzen

Mit der im Oktober unterzeichneten Vereinbarung, die 2018 wirksam wird, sollen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpft werden.

Nach dem Abkommen werden die EU und Liechtenstein automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die auszutauschenden Informationen beziehen sich nicht nur auf Zinserträge und Dividenden, sondern auch auf Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten. Steuerpflichtige werden es so schwerer haben, Kapital am Fiskus vorbeizuschleusen.

Liechtenstein führt schärfere Regeln ein

Die Vereinbarung sieht vor, dass Liechtenstein schärfere Regeln einführt, die den im März 2014 in der EU eingeführten entsprechen. Das Abkommen steht auch im Einklang mit den globalen OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von 2014.

Die Steuerverwaltungen in den Mitgliedstaaten und in der Liechtenstein werden in der Lage sein,

  • die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren;
  • ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen;
  • die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird;
  • unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.

Das Fürstentum Liechtenstein ist ein kleiner Binnenstaat, der zwischen Österreich und Schweiz liegt und vor allem zur Schweiz sehr enge Beziehungen pflegt. Den meisten Menschen ist Liechtenstein vor allem als „Steuerparadies“ bekannt. Tatsächlich hatte Liechtenstein bisher, übrigens genau wie die Schweiz, ein besonders strenges Steuergeheimnis. Dieses machte es Steuersündern relativ einfach, ihr Geld dort anzulegen, ohne es in Deutschland bzw. dem jeweiligen Heimatland versteuern zu müssen.

Nachdem Kontodaten diverser Steuersünder jedoch auf Umwegen an die Finanzämter gelangt waren, wurde das Problem auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Nach zähem Ringen und entsprechendem Druck der internationalen Gemeinschaft hat sich Liechtenstein nun bereit erklärt, das Steuergeheimnis zu lockern, beziehungsweise so weit aufzuheben, dass Behörden aus anderen Ländern bei der Aufklärung von Steuerstraftaten geholfen wird. Finanzbehörden rechnen infolgedessen mit einer steigenden Zahl von Selbstanzeigen.