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Finanzen

Stiftungen haben den Ruf, ein wunderbares Steuersparmodell für Reiche zu sein. Tatsächlich ist das aber meist nicht der Hauptzweck, denn oft möchten die Stifter einfach mit ihrem Vermögen noch etwas Gutes bewirken und sich so ein positives Denkmal schaffen (s. Grafik). Gar nicht so selten geht es aber auch darum, das eigene Lebenswerk, wie etwa ein Familienunternehmen oder einen Immobilienbestand, vor der Zerschlagung durch Erbstreitigkeiten oder späteren Scheidungen der Nachkommen zu schützen. Will ein Erblasser sicherstellen, dass ein aufgebautes Vermögen über die nächsten Generationen erhalten bleibt, kann die Errichtung einer privatnützigen Stiftung der richtige Weg sein. Aber wie funktioniert so etwas?

Versorgung der Nachkommen

Im Prinzip funktioniert das nicht anders als bei der bekannteren gemeinnützigen Stiftung: Der Gründer bringt sein Kapital ein und bestimmt, für welche Ziele es aufgebraucht oder die Erträge genutzt werden sollen. „Eine Familienstiftung dient in erster Linie der langfristigen finanziellen Absicherung der Familie über Generationen hinweg“, erklärt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber bei der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH mit Standorten in Krumbach und Stuttgart. Der große Vorteil dieser Lösung aus Sicht des Stifters ist es, dass nicht die Nachkommen Eigentümer werden. Das Vermögen gehört auch im Erbfall weiter der Stiftung. Das kann, gerade bei einer Gründung im Ausland, wie etwa Liechtenstein, steuerliche Vorteile bringen. Aber die Hauptmotivation dürfte wohl in vielen Fällen eine andere sein: Dass Erben weder einzelne Teile davon verkaufen noch allein Entscheidungen über die Verwendung treffen oder in einer Erbengemeinschaft die anderen zum Verkauf zwingen können. Noch dazu kann eine Stiftung im Prinzip relativ einfach gegründet werden.

Hilfe bei der Stiftungsgründung

Dazu braucht es hierzulande eigentlich nur ausreichend Kapital, eine Satzung und die Anerkennung durch die im jeweiligen Bundesland zuständige Stiftungsbehörde. Allerdings ist es wenig empfehlenswert, auf eigene Faust loszulegen, vorschnelle Entschlüsse zu fassen oder einfach Satzungsvorlagen aus dem Internet zu verwenden. Ohne gute Beratung werden sonst schnell schwer wieder zu heilende Fehler gemacht und auch steuerrechtlich gilt es einiges bei der Familienstiftung zu beachten. Gerade dann, wenn Lösungen im Ausland erwogen werden. „Zwingend notwendig erachten wir einen Steuerberater, der sich auch mit Gestaltungslösungen auskennt, sowie einen Anwalt bzw. Treuhänder für das Juristische und einen Vermögensverwalter, der die künftige Bewirtschaftung des Vermögens übernimmt“, sagt Andreas Glogger. Eine gemeinsame Abstimmung unter allen Beteiligten ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Familienstiftung. Aber dieses Instrument hat noch eine weitere Hürde: die Vermögenshöhe.

Kein Allheilmittel für jedermann

Denn eine eigene Stiftung braucht auch eine Verwaltung und das verursacht Kosten. Je kleiner der Kapitalstock ist, desto höher ist in der Regel der dafür benötigte Anteil. Soll genug für den Stiftungszweck übrigbleiben, gilt deswegen ein siebenstelliger Betrag als Voraussetzung für eine eigenständige Organisation, die überwiegend aus den Vermögenserträgen wirken soll. Dass dabei nur in risikoarmen Anlageformen angelegt werden darf, ist bei Familienstiftungen kein Thema: „Über die Satzung ist hier auch eine Aktienquote von 100 Prozent umsetzbar und wenn der Stifter das so festlegt, kann das Vermögen in jede beliebige Wertpapierform oder zum Beispiel auch Kryptowährungen angelegt werden“, sagt Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Meerbusch. Vermögensübergänge können aber nicht nur durch eine Familienstiftung für Millionäre gut und steuerlich günstig vorbereitet werden. „Es gibt hier für jeden passende Optionen, aber es ist wichtig, damit nicht zu lange abzuwarten, sich rechtzeitig fachlich versierten Rat einzuholen und Entscheidungen offen zu kommunizieren, um Streit möglichst zu vermeiden“, rät Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner.

Nicht jede Stiftung ist nur gemeinnützig

Im letzten Jahr gab es in Deutschland 25.254 Stiftungen bürgerlichen Rechts und die meisten kümmern sich laut Satzung um als gemeinnützig anerkannte Themen wie Soziales, Bildung und wissenschaftliche Forschung oder kulturelle Belange. Daneben verfolgen aber 8,8 Prozent auch privatnützige Zwecke und das muss kein Widerspruch sein. Fließt das Geld der Stiftung zu mindestens Zweidritteln in gemeinnützige Zwecke, kann auch die angemessene Versorgung der Familie eine der Aufgaben einer ansonsten gemeinnützigen Stiftung sein. Die Zahlen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen erfassen aber längst nicht alle Stiftungsformen, so tauchen hauptsächlich privatnützliche Familienstiftungen zum Teil gar nicht in der Statistik auf.

Grafik Stiftungszwecke

Autor: Florian Junker