Darauf sollten Eltern beim Einrichten eines Kinder-Depots achten
A&W RedaktionVermögen für die eigenen Kinder aufbauen – ein Thema, mit dem sich viele Eltern beschäftigen. Eine steuergünstige Variante ist das Kinder-Depot. Daniel Kolb von Heidelberger Vermögen erklärt, worauf es hierbei ankommt.
Herr Kolb, auf was sollten Eltern achten, die ein Kinder-Depot für den Nachwuchs einrichten wollen?
Daniel Kolb: Wer ein Kinder-Depot einrichten will, sollte sich die Bank bzw. den Broker sorgfältig aussuchen. Schließlich handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung, die für knapp zwei Jahrzehnte halten soll. Zudem sollte man darauf achten, dass die Gebühren für den ETF-Sparplan moderat sind oder sogar ganz entfallen.
Auf was ist hier im Einzelnen zu achten?
Daniel Kolb: Erstens sollte man Gebühren für die Depotführung nicht mehr akzeptieren. Inzwischen gibt es sehr viele Direktbanken, die kostenlose Depots anbieten. Zweitens geht es darum, dass für den Kauf des gewünschten ETF möglichst keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Ein Überblick über Kinder-Depots zeigt, dass es beim zweiten Punkt Einschränkungen gibt. In der Regel können nur 10 bis 20 Prozent der angebotenen ETFs gebührenfrei gekauft werden.
Daniel Kolb: Das ist nicht befriedigend. Wobei entscheidend ist: Ist der ETF Ihrer Wahl gratis zu haben und entstehen außerdem keine Kosten für die Depotführung? Ist dies der Fall, kann man auch bei Banken mit eingeschränktem Angebot ein Kinder-Depot einrichten.
Wie sehen die steuerlichen Aspekte beim Kinder-Depot aus?
Daniel Kolb: Da ich kein Steuerberater bin, sollten Leser zu diesen Fragen stets fachlichen Rat einholen. Soweit ich aber weiß, ist es möglich, dass Eltern für Ihr Kind eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) beantragen, wenn klar ist, dass die Kapitalerträge unterhalb wichtiger Freigrenzen bleiben werden.
Was bedeutet die NV-Bescheinigung praktisch?
Daniel Kolb: Banken, die die NV von den Eltern erhalten, ziehen von den Kapitalerträgen aus dem ETF-Sparplan der Kinder keine Abgeltungssteuer mehr ab. Das Geld kann also weiterhin arbeiten, weil es nicht ans Finanzamt fließt.
Greift die NV-Bescheinigung auch, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag überschreiten?
Daniel Kolb: Meines Wissens ist die NV-Bescheinigung auch dann sinnvoll, wenn die Kapitalerträge diesen Betrag übersteigen, aber unter der Summe des Grundfreibetrags (10.908 Euro) und dem Sparerfreibetrag (1.000 Euro) bleiben. Die NV sorgt laut Steuerexperten dafür, dass Eltern für ihre Kinder dann keine Steuererklärung abgeben müssen.
Kinder-Depots: Gibt es finanzielle Nachteile? |
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Weist das Kinder-Depot gar keine finanziellen Nachteile auf? Doch, es gibt welche. Vor allem zwei Bereiche sind zu nennen.
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Große und günstige Weltaktien-ETFs für das Kinder-Depot
Name | ISIN | Kosten p.a. | Volumen in € | Volumen in € |
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Auswahl: physische Hinterlegung der Aktien (kein Swap), thesaurierend, Sub-Indizes nicht berücksichtigt, Aktienanzahl gerundet. Recherche: Jürgen Lutz, Quelle: justetf.com, Stand: 23.3.2023 |
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iShares MSCI All Country (ACWI) | IE00B6R52259 | 0,2 % | 6,5 Mrd. | 2.900 |
SPDR MSCI ACWI | IE00B44Z5B48 | 0,4 % | 2 Mrd. | 2.900 |
SPDR MSCI ACWI Invest. Market | IE00B3YLTY66 | 0,4 % | 460 Mio. | 9.100 |
Vanguard FTSE All-World | IE00BK5BQT80 | 0,22 % | 5,8 Mrd. | 3.700 |
Autor: Jürgen Lutz